Initiative i5323: Aufnahme Veto Erweiterung
Diese Initiative wurde am/um 24.08.2014 09:27:53 Uhr zurückgezogen
Letzter Entwurf vom 23.08.2014 um 00:38 Uhr · Quelltext

Die Satzung möge in § 4 wie folgt geändert werden:

Alter Text

(3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweiwöchigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen.

Neuer Text

(3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). In einer zweiwöchigen Probezeit zu Beginn der Mitgliedschaft haben der Bundesvorstand (BV), die BGF sowie der zuständige Landesvorstand (LV) unabhängig voneinander das Recht, mittels Mehrheitsbeschluss ein ausführlich begründetes Veto gegen eine endgültige Aufnahme einzulegen. Bei einem Veto sind, sofern möglich, besonders die Aktivitäten der letzten 6 Monate zu berücksichtigen.
 

Begründung

Momentan ist es so, dass man als Nicht-Mitglied tun kann was man will. Man kann die Satzung, die für ein Nicht-Mitglied natürlich nicht gilt, brechen. Man könnte in Foren wüten. Schimpfen, usw. Wenn dieses Nicht-Mitglied aber Mitglied werden will ist das plötzlich nicht mehr relevant. Dann gibts einen Reset. Diese Änderung soll ein Versuch sein diesen Reset zu verhindern.