Initiative i5042: Satzungsänderung zur Auflösung der Partei §17
 Ja: 36 (71%) · Enthaltung: 7 · Nein: 15 (29%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 26.05.2014 um 20:07 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

§ 17. Auflösung

Derzeit:

Die Auflösung wird auf einer BGV mit Mehrheit von zumindest 80% beschlossen.

Neu:

Die Auflösung wird bei einer eigens dafür einberufenen BGV mit einer Mehrheit von zumindest 80% beschlossen.

Begründung:

Zusätzliche Hürde, insbesondere um zu verhindern, dass Spontananträge (sofern zulässig) missbraucht werden können.