Auf Grund des demografischen Wandels wird sich die Zahl der hochaltrigen und hochbetagten Menschen in den kommenden Jahren besonders stark erhöhen. Und gerade diese Menschen, die über 85 Plus-Jährigen, weisen einen hohen Pflege- und Betreuungsbedarf durch ihre oft vorhandene Multimorbidität auf. Aber auch auf Grund des Wegfalls von familiären Netzwerken wird sich die Zahl der betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen erhöhen. Pflegebedürftigkeit ist ein Lebensrisiko, dessen finanzielle Konsequenzen die betroffenen Menschen rasch überfordern können. Wenn der Grundaufwand für Pflegeleistungen nicht aus dem laufenden Einkommen inkl. des Pflegegeldes gedeckt werden kann, ist es erforderlich, Ersparnisse und Vermögenswerte aufzulösen oder um Hilfe von dritter Seite anzusuchen. Die Betroffenen tragen das Risiko zu SozialhilfeempfängerInnen zu werden – denn derzeit muss mangels Alternativen die Sozialhilfe für die Pflegefinanzierung herangezogen werden, obwohl sie dafür grundsätzlich nie gedacht war und auch nicht geeignet ist. Es überrascht daher nicht, dass auch nach Einführung des Pflegegeldes viele Pflegebedürftige auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind – mehr als 2/3 der PflegeheimbewohnerInnen sind oder werden SozialhilfebezieherInnen! Die Absicherung der Bevölkerung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit ist daher eine wesentliche Zukunftsherausforderung für die Gesellschaft und vor allem für die Politik! In Österreich, einem der reichsten Länder der Welt, darf die Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit von Menschen kein individuelles Risiko sein. Österreich braucht daher dringend eine zukunftssichere, stabile Pflegefinanzierung. Im Zentrum der Überlegungen muss die soziale Gerechtigkeit und finanzielle Leistbarkeit der Pflege und Betreuung stehen. Bereits 2011 kritisierte der Bundesrechnungshof die derzeitige Finanzierung des Pflegesystems, er forderte eine Herausnahme der Pflegefinanzierung aus der Sozialhilfe sowie eine Neuregelung und ein Gesamtkonzept. Auch die grundsätzliche Bedeutung der Pflegefinanzierung für die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen wurde im RH-Bericht hervorgehoben. In der Stadt Graz wurden im Bereich der Sozialhilfe 2014 inklusive Landesanteil rund 95,5 Millionen Euro für stationäre, semistationäre und ambulante Einrichtungen veranschlagt. Teillösungen wie der Pflegefonds und die Abschaffung des Regresses (für Kinder) sind zu begrüßen, bleiben aber nur homöopathische Ansätze und sind letztlich nur Mosaiksteine ohne Gesamtbild. Das Ziel muss eine sozial gerechte, stabile und nachhaltige Pflegefinanzierung sein. Es muss allen in Österreich lebenden Menschen der gleiche Zugang zu gleichen Pflege- und Betreuungsleistungen ermöglicht werden und es müssen verbindliche Qualitätsstandards und Struktur-Q-Kriterien für Leistungen im Gesundheits- und Sozialbereich österreichweit einheitlich geregelt, eingeführt und finanziert werden. Auch der Bundesrechnungshof forderte eine einheitliche Personalausstattung und entsprechende Bedarfs- und Entwicklungspläne mit einem harmonisierenden Angebot in ganz Österreich ein.
In diesem Sinne stelle ich namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion den dringlichen Antrag: