Initiative i5027: dringlicher Antrag - KPÖ - Maßnahmen zur Lärmbekämpfung
 Ja: 7 (100%) · Enthaltung: 0 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 14.05.2014 um 17:20 Uhr · Quelltext

Am 30. April haben wir den „Tag gegen Lärm“ begangen. Zum Thema Lärm und dessen Auswirkungen auf Befinden bzw. Gesundheitszustand gibt es zahllose Studien, die allesamt zum Ergebnis haben, dass Lärm unbestrittenerweise ein deutlicher Krankheitsfaktor ist. Nicht nur das Gehörorgan selbst, sondern das Gesamtbefinden des Menschen wird durch Lärm beeinträchtigt, bzw. der dem Lärm ungeschützt ausgesetzte Mensch wird zum Patienten, welcher Schaden nimmt. – In diesem Zusammenhang entstehen selbstverständlich Kosten! Lärm gilt neben der Luftverschmutzung als zweitgrößtes umweltbedingtes Gesundheitsrisiko. Dem Lärm sind wir in vielerlei Hinsicht ausgesetzt, was auch die diversen Zuständigkeitsbereiche erklärt und dem zufolge gibt es auch so große Schwierigkeiten, die Lärmproblematik in den Griff zu bekommen.

In der Ausgabe vom 29.April 2014 berichtet der VCÖ, dass der Verkehr das mit Abstand größte Lärmproblem in Österreich darstellt, gefolgt von zu lauten Nachbarn! (Hauptquelle für Lärm im Wohnbereich – Anzahl der Personen über 15 Jahren: Verkehrslärm: 1.750.000; Nachbarwohnung: 469.500 - Quelle: Statistik Austria, VCÖ 2014)

Laut telefonischer Auskunft des Veranstaltungsreferates gibt es neben den fix eingerichteten Lärmmessgeräten am Hauptplatz, Karmeliterplatz und Tummelplatz (wobei der Karmeliterplatz seit September 2011 nicht aktiv ist) bei der Bau- und Anlagenbehörde ein zusätzliches mobiles Lärmmessgerät. Dieses Gerät kann leider nicht zum Einsatz kommen, da weder Personal zur Bedienung vorgesehen ist, noch zusätzliche Überstunden in dem Zusammenhang bezahlt werden. Ergeht beispielsweise während einer zu lauten Veranstaltung eine Anzeige bei der Polizei, so kann diese gar nicht selber messen, sondern müsste bei der A17 um Überprüfung ersuchen, was unter den gegebenen Umständen (siehe Personalressourcen, kein Nacht- oder Bereitschaftsdienst) aber unrealistisch ist.

Der Kleinen Zeitung vom 7.April 2014, online entnehmen wir, dass auch unser Herr Bürgermeister S. Nagl das Lärm-Thema mit seinen erdrückenden Auswirkungen im Auge hat, indem er für das kommende Jahr 2015 schon jetzt die Frage stellt: „Wie können wir in Zeiten wie diesen Graz leiser machen?“

In diesem Zusammenhang sei auch noch auf die bestehende Immissionsschutzverordnung der Stadt Graz aus dem Jahre 1998 hingewiesen, welche mit Sicherheit zu überholen, zu präzisieren bzw. zu verschärfen ist, denn den vom Lärm betroffenen Menschen wird es sehr schwer gemacht, für die Ruhe, die jedem zusteht, überhaupt einzutreten..

Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden

Antrag zur dringlichen Behandlung (gemäß §18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Immissionsschutzverordnung zum Schutz gegen Lärm und damit zum Schutze der Bevölkerung als eine Grundlage der Stadt soll durch die zuständige Behörde im Sinne des Motivenberichtes überarbeitet werden.

Es ist zu prüfen, ob bzw. wie die notwendigen Ressourcen bei der A 17 geschaffen werden können, um eine regelmäßige Überprüfung von Veranstaltungslärm im öffentlichen Raum gewährleisten zu können. Außerdem sind Überlegungen anzustellen, wie eine unmittelbare Lärmüberprüfung im Anlassfall (z. B. bei polizeilicher Anzeige) ermöglicht werden kann, um Verstöße entsprechend ahnden zu können.