Initiative i4923: Politische Weiterbildung - Keine Förderung
 Ja: 0 · Enthaltung: 1 · Nein: 8 (100%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Diese Initiative
 
 
1(1+0)7(3+4)
 
 
Politische Weiterbildung - 50% Förderung
Diese Initiative
 
 
2(2+0)7(3+4)
 
 
Politische Weiterbildung - 75% Förderung
Diese Initiative
 
 
5(1+4)4(4+0)
 
 
Politische Weiterbildung - Für Alle
Diese Initiative
 
 
8(4+4)0(0+0)
 
Selbstbedienungsladen Piratenpartei
Letzter Entwurf vom 29.03.2014 um 00:15 Uhr · Quelltext

Förderung von politischer Weiterbildung

Zur Zeit macht unser Mandatar in Graz gerade eine Weiterbildung im Bereich Parlamentarismus und Landespolitik. Bei dieser Weiterbildung geht es um Kompetenzen in politischen Bereichen wie auch der Verwaltung und der Rechtssituationen. Auszug aus dem Curriculum

1 & 2 Semester:

  • Volkswirtschaft und Geldpolitik
  • Medienkommunikation
  • Krisenkommunikation
  • Networking/Lobbying
  • Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Verwaltung
  • Korruptionsstrafrecht
  • Arbeitsrecht
  • Veränderungsmanagements
  • Öffentliche Unternehmungen und Wirtschaftsrecht
  • Recht der Nationalstaaten versus EU-Recht

 

Diese Weiterbildung bietet uns natürlich mehr Know-how in vielen – für die politische Arbeit relevanten – Bereichen. Da auch Mandatare von anderen Parteien diese Weiterbildung machen (welche von den betreffenden Parteien mitfinanziert werden), können wir dadurch besser Schritt halten oder sogar einen Wissensvorsprung erhalten.

Da mit dieser Weiterbildung aber nicht unerhebliche Kosten in Verbindung stehen welche durch die Bezüge des Mandatars kaum zu decken sind könnten wir hierfür z.B. einen Teil der Klubförderung, die ohnehin nur sehr eingeschränkt nutzbar ist, verwenden.

Die Kosten je Semester betragen 2490.- , Der Kurs dauert 3 Semester in Summe entstehen also Kosten von 7.470 euro.
 

Weiterführende Links zum Universitätskurs, Curriculum

1.Semester

2.Semester

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Wenn du dieses Stimmungsbild unterstützt, dann bist du der Meinung, dass keinerlei Kosten übernommen werden sollten. Dies soll dann als Basis für einen etwaigen Beschluss dienen.