Initiative i486: Fortbildungspflicht in der Pflege
 Ja: 35 (92%) · Enthaltung: 7 · Nein: 3 (8%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 29.08.2012 um 15:10 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Text

Gesundheit

Fortbildungspflicht in der Pflege

Die professionelle berufliche Pflege in Form der Gesundheits- und Krankenpflege, sowie der Altenpflege ist einem enormen Arbeits- und Wissensdruck ausgesetzt. Die ständig zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Medizin und der Pflege sowie die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen machen eine ständige und fundierte Fortbildung unausweichlich. Die Piratenpartei Österreichs fordert eine Erweiterung der Fortbildungsverpflichtung von Pflegekräften, um den modernen pflegerischen und medizinischen Anforderungen gerecht zu werden. Jede Pflegekraft muss im Laufe eines Jahres mindestens 40 Ausbildungsstunden nachweisen. Für diese Ausbildungsstunden soll es eine Pflicht zur bezahlten Freistellung seitens der Arbeitgeber geben.

Begründung

angepasst, von Original: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2012.2/Antr%C3%A4ge#WP027 - wurde mit 2/3 Mehrheit in NRW angenommen - dort findet sich auch die Begründung für Deutschland/NRW

Die Situation in Österreich ist geringfügig besser als in Deutschland:

"In Österreich ist jede Pflegekraft dazu verpflichtet, ihre Kenntnisse auf dem aktuellen Stand der Pflege zu halten und sich mit den aktuellen Erkenntnissen vertraut zu machen. Um dies in der Praxis kontrollieren zu können, muss jede Pflegekraft einen Aus- und Fortbildungsnachweis führen und im Laufe von 5 Jahren mindestens 40 Ausbildungsstunden nachweisen. Kommt eine Pflegekraft dieser Pflicht nicht nach, so kann ihr vorübergehend die Führung der Berufsbezeichnung untersagt oder diese entzogen werden." http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheits-_und_Krankenpflege#.C3.96sterreich

40 Ausbildungsstunden in 5 Jahren ist trotzdem noch zu wenig (8 Ausbildungsstunden/1 Ausbildungstag pro Jahr), das wollen wir ändern in 40 Ausbildungsstunden (also 5 Ausbildungstage) pro Jahr.

https://lqpp.de/int/at/initiative/show/286.html 20 / 5 / 3

Anregung zur bezahlten Freistellung eingearbeitet