Offizielle Zahlen des Landes Steiermark sprechen von 60.000 bis 80.000 direkt und indirekt von der Spielsucht Betroffenen. Strikte Kontrollen der gesetzlichen Regelungen, die die Profitmacherei damit einschränken, sind das Mindeste, was die öffentliche Hand machen kann. Vonseiten des Landes Steiermark ist nun geplant, ab 1. Jänner 2016 die Kontrolle der neuen Automaten den Bezirksverwaltungsbehörden zu übertragen – gleichzeitig werden die an die Kommunen zu leistenden Abgaben durch die Novelle des Glücksspielgesetzes zur Gänze wegfallen. Da weder zusätzliche finanzielle Mittel bzw. eine Personalaufstockung in Aussicht gestellt werden, sind die Kosten für die Kontrollen unmittelbar von der Stadt Graz als Bezirksverwaltungsbehörde zu tragen. Der Verwaltungsaufwand wäre enorm und eine wirkliche Kontrolle der gesetzlichen Bestimmungen massiv erschwert. Die einfachste Lösung – im Sinne sowohl der von Spielsucht betroffenen als auch der eingeengten finanziellen Spielräume der Kommunen – wäre, keine neuen Lizenzen zu vergeben, wie das in Wien, Vorarlberg, Salzburg und Tirol gemacht wird.
Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden
Antrag zur dringlichen Behandlung (gemäß §18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates)