Initiative i4504: formale Regelung der Entlastung von Bundesorganen durch die BGV - ini betrifft Satzung und BFO
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Letzter Entwurf vom 20.01.2014 um 15:50 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Einleitung:
Formale Regelung der Entlastung von Bundesorganen und mögliche individuelle Entlastung von Organmitgliedern – Satzung und BFO mögen wie folgt geändert werden (relevante Änderungen in fett):
 

Antrag

Änderung von Satzung § 8. Bundesgeneralversammlung (BGV) Abs.4

alter Text

(4) Sie wählt die bundesweiten Wahlvorschläge und beschließt über: das Parteiprogramm, inhaltliche Anträge auf Bundesebene, Budgetvoranschlag und Entlastung der BGF. Sie nimmt die Tätigkeitsberichte der Bundesorgane entgegen und wählt in diese entsprechend dieser Satzung; sie kann die von ihr gewählten Mitglieder der Bundesorgane vorzeitig abwählen; sie entscheidet über Wahlplattformen und erteilt Handlungsaufträge an BV, BGF und EBV; sie wählt die Vertreter in den Organisationen, deren Mitglied die Piratenpartei Österreichs ist.

neuer Text

(4) Sie wählt die bundesweiten Wahlvorschläge und beschließt über das Parteiprogramm, inhaltliche Anträge auf Bundesebene, Budgetvoranschlag und Entlastung der Bundesorgane. Über die Entlastung eines Organs wird als Gesamtorgan abgestimmt, sofern die BGV nicht stattdessen eine Entlastung der einzelnen Mitglieder durchzuführen beschließt. Sie nimmt die Tätigkeitsberichte der Bundesorgane entgegen und wählt in diese entsprechend dieser Satzung; sie kann die von ihr gewählten Mitglieder der Bundesorgane vorzeitig abwählen; sie entscheidet über Wahlplattformen und erteilt Handlungsaufträge an BV, BGF und EBV; sie wählt die Vertretenden in den Organisationen, deren Mitglied die Piratenpartei Österreichs ist.
 

Änderung von Bundesfinanzordnung §6. Rechnungsprüfung Abs.7

alter Text

(7) Durch die Entlastung der Bundesgeschäftsführung übernimmt die BGV die Verantwortung.

neuer Text

(7) Durch die Entlastung der Bundesgeschäftsführung als Gesamtorgan oder der einzelnen Mitglieder übernimmt die BGV die Verantwortung für die von den entlasteten Personen berichteten Tätigkeiten.
 

Begründung

  • Die Entlastung der Bundesgeschäftsführung wurde bereits auf der BGV2012-2 und nun auf der BGV2014-1 auf Wunsch der BGV für die einzelnen Organmitglieder getrennt abgestimmt. Dies ist nun die Formalisierung dieser Vorgehensweise, um Zeitverzögerungen der Generalversammlung durch Anzweifeln der Rechtmäßigkeit der Vorgangsweise zu verhindern.
  • Der Satz: "Durch die Entlastung ... übernimmt die BGV die Verantwortung für die von den entlasteten Personen berichteten Tätigkeiten." beschreibt besser die Bedeutung und Konsequenzen einer Entlastung.