Initiative i4369: Antrag: Dezentrale BGV
 Ja: 15 (41%) · Enthaltung: 12 · Nein: 22 (59%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 20.12.2013 um 23:13 Uhr · Quelltext

Antragstext:

Bundesgeschäftsordnung

§ 3. Einberufung der Bundesgeneralversammlung

Änderung Absatz 2 und neue Absätze 3 + 4 (nachfolgende Absätze werden neu nummeriert):

alt:

(2) Landesorganisationen und Crews können binnen 10 Tagen ihre Bewerbung für die Ausrichtung einreichen. Die Entscheidung über den Austragungsort erfolgt durch das einberufende Organ nach Einlangen der Bewerbungen und unter Berücksichtigung der Basismeinung (etwa via Meinungsbildern gemäß der LDO), spätestens jedoch sechs Wochen vor dem Termin der Bundesgeneralversammlung. Wenn keine Bewerbung eingereicht wurde, hat das einberufende Organ eine Landesorganisation auszuwählen. Bei der Entscheidung sollen speziell vorangegangene Bundesgeneralversammlungen berücksichtigt werden, um die Anreisewege der Mitglieder insgesamt möglichst ausgeglichen zu gestalten.

neu:

(2) Die LOs können binnen 10 Tagen ihre Bewerbung für die Abhaltung einer BGV als Haupt- oder Nebenaustragungsort einreichen. Die Entscheidung über den Hauptaustragungsort und die Nebenaustragungsorte erfolgt durch das einberufende Organ nach Einlangen der Bewerbungen, spätestens jedoch 6 Wochen vor dem Termin der BGV. Wenn keine Bewerbungen eingereicht wurden hat das einberufende Organ eine LO auszuwählen.

(3) Bei verteilten BGVs werden am Ort der Hauptaustragung alle Wahlergebnisse zentral gesammelt und ausgewertet. Für die sichere Übermittlung der Daten ist auf fortschrittliche Verschlüsselungs-Technologien zurückzugreifen. Die Hauptveranstaltung ist auf allen weiteren Veranstaltungsorten per Livestream zu übertragen. Die Mitglieder müssen die Möglichkeit haben, per Liveschaltung Redebeiträge zur Hauptveranstaltung zu übertragen. Als Voraussetzung zur Auszählung von Wahlen oder geheimen Abstimmungen an einem Austragungsort sind mindestens 3 Stimmabgaben erforderlich.

(4) Ab der offiziellen Mitteilung der Tagungsorte können alle stimmberechtigten Vollmitglieder Anträge sowie Kandidaturen für zu wählende Parteiämter stellen, die an die TF: BGV zu richten sind.

Zusatz zum bisherigen Absatz (6)

Alt:

(6) Das Protokoll muss zum Ende der BGV in gedruckter Form von den Protokollanten, Moderatoren, den Mitgliedern von BV und BGF sowie mindestens 3 LV-Mitgliedern unterschiedlicher LOs, so anwesend, unterschrieben und an die Mitglieder von BV und BGF sowie jeweils ein LV-Mitglied jeder LO, so anwesend, und auf Verlangen weiteren Mitgliedern gegeben werden. Eine digitale Version muss allen Mitgliedern sofort zugänglich gemacht werden.

Neu:

(6) Das Protokoll muss zum Ende der BGV in gedruckter Form von den Protokollanten, Moderatoren, den Mitgliedern von BV und BGF sowie mindestens 3 LV-Mitgliedern unterschiedlicher LOs, so anwesend, unterschrieben und an die Mitglieder von BV und BGF sowie jeweils ein LV-Mitglied jeder LO, so anwesend, und auf Verlangen weiteren Mitgliedern gegeben werden. Eine digitale Version muss allen Mitgliedern sofort zugänglich gemacht werden. Bei verteilten BGVs wird das Gesamtprotokoll am Haupttagungsort gesammelt und unterfertigt.
 

§ 4. Abhaltung der Bundesgeneralversammlung

Neu Abs. 4

(4) Nach der offiziellen Begrüßung sind am Haupt-Austragungsort mindestens ein Moderator sowie mindestens zwei Protokollanten, die vorzugsweise aus einer Internationalen Piratenorganisation, oder aus unterschiedlichen LOs stammen müssen, zu wählen. Die Kandidaten dafür werden spontan aufgestellt. Nebenaustragungsorte benötigen mindestens einen Moderator und eine Wahlkommission, sowie einen von der BGF ermächtigten Vertreter für die Akkreditierung.
 

Begründung:

Ausfallsicherheit und "fault tolerance":

- ein technischer ausfall eines streams legt die ganze versammlung lahm. entweder man macht einfach weiter, und beraubt dadurch der teilmenge der piraten die durch das technische gebrechen abgeschnitten sind ihrer stimme, oder auf der anderen seite sitzen alle teilnehmer an allen standorten nur mehr blöd herum weil man (vielleicht vergeblich...) wartet bis der stream wieder läuft.
 

Das ist eine rein technische Sache die argumentativ nur solange zulässig ist, solange Themen wie Redundancy, Secondary Uplink, Bandwith-Management ... nicht im Konzept berücksichtigt sind, was sie (jedenfalls in meinem) definitiv sein sollen.

Durchaus vorgesehen sind hier dedicated Uplinks mit einer notwendigen Bandbreite von 0,5-0,7 Mbit pro Sekunde (Failover ein Smartphone mit Accesspoint), mehrere physische Streamingnodes und und Management-Interface & Framework für Streaming-Nodes das auch skalierbar ist. Die technischen Herausforderungen:

Mal ehrlich, soooo kompliziert und unrealistisch wie das manche meinen ist das bei weitem nicht.

Ein Laptop mit einer Webcam für den Sprecher am Podium (idR Built in) und eine externe USB-Webcam für das Publikum - zumindest das Publikum in halbwegs brauchbarer Quali übertragen (Stimmkarten) ist bei weitem nicht das Problem. Den Audiostream von einem Mixer einzuschleifen ist wohl kaum das Problem (ob jetzt als Tonspur im Stream und/oder Mumble übertragen) ist trivial. Einen Mumbleraum zu basteln wo alle Tonspuren zusammenlaufen (jeweils sich selbst muted⇒Rückkopplung) ist ebenso ne Out-of-the-Box Lösung

Fazit:

Man ermöglicht sicher mehr leuten eine einfachere Beteiligung an einer BGV mit so einem Konzept.

- weniger Anreisekosten - Public Viewing aufgewertet zu Public Interaction - Dokumentierbarkeit - Öffentlichkeitswirksam
 

Bei verteilten BGVs werden am Ort der Hauptaustragung alle Wahlergebnisse zentral gesammelt und ausgewertet. Für die sichere Übermittlung der Daten ist auf fortschrittliche Verschlüsselungs-Technologien zurückzugreifen. Die Hauptveranstaltung ist auf allen weiteren Veranstaltungsorten per Livestream zu übertragen. Die Mitglieder müssen die Möglichkeit haben, per Liveschaltung Redebeiträge zur Hauptveranstaltung zu übertragen. Nebenaustragungsorte benötigen mindestens einen Moderator und eine Wahlkommission, sowie einen von der BGF ermächtigten Vertreter für die Akkreditierung.

es wird wieder an den begleitenden regelwerken hängen, und irgendwann werden wir keine bgvs an einem einzelnen ort mehr abhalten können. spätestens wenn wir mehr als 50.865 anmeldungen haben, reicht nichtmal mehr das praterstadion. nur die locatons, die noch zu entwickelnde technische voraussetzungen erfüllen, werden zugelassen. es geht ja am anfang nur um wenige. aber wenn ein stream ausfällt, muß natürlich unterbrochen werden, weil ja alle alles diskussionen mitkriegen können müssen. das muß halt alles schon im vorfeld zum laufen gebracht und getestet werden, nicht wieder erst bei der bgv selbst.
 

Entstehung, Diskussion: https://forum.wien.piratenpartei.at/viewtopic.php?f=2&t=5636&p=52677&hilit=dezentrale+bgv#p52677