Initiative i4355: Änderung Liquid-Democracy-Ordnung §1(2)
 Ja: 8 (19%) · Enthaltung: 5 · Nein: 34 (81%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Diese Initiative
 
 
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i4355: Änderung Liquid-Democracy-Ordnung §1(2)
Letzter Entwurf vom 20.12.2013 um 17:12 Uhr · Quelltext

Die Bundesgeneralversammlung möge die Änderung der Liquid-Democracy-Ordnung in §1 beschließen

Alter Text

(2) Das von der Piratenpartei Österreichs eingesetzte Werkzeug der Liquid Democracy ist Liquid. Dieses Werkzeug der Liquid Democracy versteht sich als ständige Mitgliederversammlung in Ergänzung zu kurzfristigen Mitgliederversammlungen im Rahmen von BGV oder LGV.

Neuer Text

(2) Das von der Piratenpartei Österreichs eingesetzte Werkzeug der Liquid Democracy ist LiquidFeedback in seinen offiziell freigegebenen Versionen. Dieses Werkzeug der Liquid Democracy versteht sich als ständige Mitgliederversammlung in Ergänzung zu kurzfristigen Mitgliederversammlungen im Rahmen von BGV oder LGV.

Begründung

Ständige Änderungen durch die Entwickler, welche die Handhabung von einer Minute auf die andere ändern und die dadurch entstehenden Unsicherheiten lassen sich mit einem verbindlichen Abstimmungstool nicht vereinbaren.