Initiative i4211: geht gar nicht ohne BGO-Änderung
Diese Initiative wurde am/um 26.11.2013 18:27:42 Uhr zurückgezogen
Letzter Entwurf vom 26.11.2013 um 18:21 Uhr · Quelltext

gerade eben von einem Gast im Forum gepostet:

http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesgeschäftsordnung#.C2.A714_Transparenz

§14 Transparenz

(1) Die Piratenpartei Österreichs verpflichtet sich ausdrücklich dem Prinzip der Transparenz. (2) Alle Piraten, welche einen Geheimhaltungsvertrag unterzeichnet haben, sind in ihren Tätigkeiten Personenangelegenheiten und die technische Sicherheit betreffend explizit von der Pflicht der Transparenz ausgenommen. (3) Sämtliche davon nicht betroffene Forenbereiche, Pads sowie andere Kommunikationsplattformen der Partei müssen öffentlich einsehbar sein. Ebenso müssen auch alle Sitzungen und Treffen von Organen der Piratenpartei öffentlich, nachvollziehbar und aufzeichenbar sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich explizit persönliche Mitteilungen und Bereiche, die unter Datenschutz stehende Personenangelegenheiten betreffen.

1 Diskussionsbeiträge
  • Chenopodium: Wenn die Transparenz für die Öffentlichkeit in der GO nicht mehr vorgesehen ist kann ein solcher Beschluss auch durch die BGF getroffen werden.