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Initiative i400: Nicht-Einstufung von Wasserwerfern als Waffen
Letzter Entwurf vom 27.08.2012 um 12:08 Uhr ·
Quelltext
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Wasserwerfer sollen nicht als Waffen im Sinne des Waffenexportgesetzes und des Kriegsmaterialiengesetzes eingestuft werden.
Begründung:
Wasserwerfer können zur Brandbekämpfung eingesetzt werden.