Diese Initiative | 2 | (2+0) | 39 | (14+25) | (zusätzliche) Teilnahme über Liquid und Delegationen ermöglichen | |||
Diese Initiative | 1 | (1+0) | 46 | (20+26) | BGV um eine dezentrale Komponente erweitern | |||
Diese Initiative | 6 | (5+1) | 39 | (14+25) | Pilotprojekt Dezentrale BGV | |||
Diese Initiative | 9 | (6+3) | 34 | (11+23) | Herkömmliche dezentrale BGV in Wien, Graz und Salzburg |
Es soll zu jeder Vollversammlung die stattfindet, zukünftig erlaubt sein, Personen die dort anwesend sind, eine Vollmacht mitzugeben, die es ihnen erlaubt, für diese bei allen Abstimmungen für diese mitabzustimmen. Diese jedoch nicht für geheime Abstimmungen.
Vorgehen
Es werden die Anzahl der Vollmachten die eine Person mitgebracht hat kontrolliert und auf den Stimmkarten notiert. Diese Stimmkarten sind dann bei jeder offenen Abstimmung von der Person verwendbar. Bei jeder solchen Abstimmung werden von den Protokollant/-innen das Abstimmverhalten dieser Personen festgehalten. Die echte Auszählung aller Stimmen bei jeder Abstimmung ist daher erforderlich. Ein "alle, wenig, keiner" ist nicht mehr möglich. (dies ist aber auch für Ini 3954 so)
Nach jeder Abstimmung kann eine neu eingetroffene und akkreditierte Person die ihre Stimme delegiert hatte, diese wieder zurücknehmen oder übertragen. Eine Rücknahme ohne pyhsische Anwesenheit ist nur möglich, wenn die Identität der Person zur jeweiligen Vollmacht die zurückgezogen werden soll, eindeutig festgestellt ist. Ebenso eine Übertragung einer Vollmacht auf eine Person. In diesen Fällen sind sofort um diese Anzahl geänderte Stimmkarten auf die Person auszustellen und die alten zu vernichten.
Begründung
Wie in diesem Thread https://forum.piratenpartei.at/thread-8915.html klar und verständlich erläutert, ist eine Delegation als eine Vollmacht zu sehen, die es einer Person erlaubt, für eine andere die Stimmabgabe vorzunehmen. Da diese Vollmacht nicht an ein Werkzeug gebunden sein kann, ist diese ebenfalls bei Offline-Veranstaltungen zu ermöglichen. Eine Vollmacht für geheim abgehaltene Abstimmungen (z.B: Personenabstimmungen) verbietet sich, da dies auch Online nicht möglich ist und die Nachvollziehbarkeit nach der Abstimmung für Andere nicht gegeben ist. Die Nachvollziehbarkeit von Delegationen ist aber zwingend erforderlich um Mißbrauch dieses Instruments zu verhindern.
Eine zusätzliche dezentrale Komponente zur BGV ist damit nicht mehr erforderlich.