Initiative i387: Hinzufügen zu §2: (x) Stille Mitglieder
(x) Stille Mitglieder sind von der regulären Mitgliedschaft der GO §2 von folgenden Punkten ausgenommen: (3), (4), (6). Die Zahlungen bezüglich (9) werden an einen gewählten "Vertrauenspiraten" der zuständigen GF-Stelle in bar gezahlt oder auf postalischem Wege überwiesen. Jedem stillen Mitglied steht es frei in keiner Online-Datenbank der Piratenpartei Österreichs geführt zu werden. Zwecks Transparenz und Wahrung der Privatsphäre wird jeweils ein unterschriebenes, mit einer beigefügten Lichtbildausweis-Kopie, Exemplar des Antragstellers bei seinen gewählten "Vertrauenspiraten" hinterlegt.
Begründung:
- aus beruflichen Gründen
- darf offiziell keiner Partei angehören
- Whistleblowing
- Wahrung der Privatsphäre für Privatpersonen
Umsetzung:
- persönliche schriftliche Formularabgabe bei einem gewählten "Vertrauenspiraten" des BV/LV und BGF/LGF
- Barzahlung oder postalische Überweisung des Mitgliederbeitrags bei einer GF-Stelle
In Abhängigkeit von BS-Antrag: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/386.html