Diese Initiative | 16 | (8+8) | 57 | (31+26) | Bei jeder Wahl mit gleicher Kurzbezeichnung antreten |
Initiative i3833: Kurzbezeichnung „PIRATEN“ für EU-Wahl ermöglichen.
Ja: 39 (52%) · Enthaltung: 13 · Nein: 36 (48%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Antrag
§1 Abs. 1 der Satzung soll wie folgt geändert werden:
Alter Text
(1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.
Neuer Text
(1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“ oder, sofern möglich, „PIRATEN“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.
Begründung
Bei EU-Wahlen sind Kurzbezeichnungen bis 7 Buchstaben erlaubt.
Siehe §31 Abs. 1 , 1 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001436