Initiative i3833: Kurzbezeichnung „PIRATEN“ für EU-Wahl ermöglichen.
 Ja: 39 (52%) · Enthaltung: 13 · Nein: 36 (48%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
16(8+8)57(31+26)
 
 
Bei jeder Wahl mit gleicher Kurzbezeichnung antreten
Letzter Entwurf vom 15.10.2013 um 11:07 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Antrag

§1 Abs. 1 der Satzung soll wie folgt geändert werden:

Alter Text

(1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.

Neuer Text

(1) Die „Piratenpartei Österreichs“, Kurzbezeichnung und Abkürzung „Piraten“ bzw. „die Piraten“, Kurzbezeichnung auf Wahlvorschlägen „PIRAT“ oder, sofern möglich, „PIRATEN“, ist eine politische Partei im Sinne des österreichischen Parteiengesetzes.

Begründung

Bei EU-Wahlen sind Kurzbezeichnungen bis 7 Buchstaben erlaubt.

Siehe §31 Abs. 1 , 1 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001436