Initiative i3816: Bebauungspläne - "JA" bei Dichteüberschreitungen nur bei großem öffentl. Interesse
 Ja: 1 (100%) · Enthaltung: 0 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 14.10.2013 um 10:07 Uhr · Quelltext

Hintergrund:

Im Rahmen des Gemeinderats kommen immer wieder Bebauungspläne zur Abstimmung.

bei Bebauungsplänen kommt es immer wieder zu Dichteüberschreitungen. Lt. der Bebauungsdichteverordnung (§3 Abs1) sind solche Überschreitungen möglich wenn:"...bei Vorliegen von städtebaulichen Gründen oder aus Gründen des Ortsbildes überschritten werden. Als derartige Gründe kommen insbesondere jene der Verkehrserschließung einschließlich der Vorsorge für den ruhenden Verkehr, weiters der Versorgung durch öffentliche Einrichtungen, der Einfügung in die umgebende Bebauung, Ensemblekomplettierung, städtebauliche Schwerpunktsetzungen, Dachraumausbauten und Zubauten in Betracht."

Seitens der Politik werden solche Überschreitungen gerechtfertigt mit dem "politischen Spielraum" - das bedeutet man kann als Politik einer Überschreitung zustimmen wenn andere Wünsche/Bedürfnisse berücksichtigt werden (Beispiele dafür: Spielplatz, Kommunales Wohnen, Kindergarten usw.)

Viele Initiativen in Graz wie z.B. unverwechselbaresgraz oder mehrzeitfürgraz fordern die strikte Einhaltung der Bebauungsdichte die im Flächenwidmungsplan vorgesehen ist.

Grundsatzbeschluss

Die Piraten werden Dichteüberschreitung bei Bebauungspläne nur mehr genehmigen wenn offensichtlich großes/überwiegend öffentliches Interesse hinter dem Bauprojekt steckt. Z.B. Schulen, Universitäten, Krankenhäuser oder ähnliches und nicht primär Investoren Interessen befriedigt werden
 

Vorteile/Nachteile

Vorteil: Relativ klare Positionierung der Piraten, Spielraum, damit könnten auch positive Projekte genehmigt werden