Initiative i38: Verfassungsgebende Versammlung
 Ja: 55 (98%) · Enthaltung: 6 · Nein: 1 (2%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 26.07.2012 um 13:35 Uhr · Quelltext

Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie

Verfassungsgebende Versammlung

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für die Volkswahl einer parteifreien verfassungsgebenden Versammlung nach isländischem Vorbild aus, welche eine zeitgemäße, übersichtliche, verständliche und inspirierende neue Verfassung für die Republik Österreich erarbeiten soll. Vorbild ist das isländische Stjórnlagaþing, welches im Jahr 2011 einen neuen Verfassungsentwurf für Island erarbeitet hat.

Der neue Verfassungsentwurf soll auch zum Anlass genommen werden, die unsägliche langjährige Praxis mit Zweidrittelmehrheit regierender großer Koalitionen auszumerzen, jedes noch so unbedeutende Gesetz im Verfassungsrang zu beschließen, um eine spätere Abänderung mit einfacher Mehrheit zu verhindern.

Der von der verfassungsgebenden Versammlung erarbeitete Entwurf soll einer Volksabstimmung unterzogen werden, für die ein 50%-iges Beteiligungsquorum (gemessen an der Anzahl der Wahlberechtigten bei der vorangegangenen Nationalratswahl) sowie eine 60%-ige Mehrheit notwendig sind. Mit der Annahme der neuen Verfassung sollen alle Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen ihren Verfassungsrang verlieren. Weiters sollen diesfalls auch zukünftige Verfassungsänderungen jeglicher Art zwingenden Volksabstimmungen mit denselben Bedingungen (50%-iges Beteiligungsquorum, 60%-ige Mehrheit) unterliegen. (Dies gilt dann auch für Verfassungsinitiativen im Sinne des Modells für direkte Demokratie.) Die neue Verfassung der Republik Österreich soll ein Dokument sein, das nicht beliebig jederzeit geändert werden kann, daher dieser strengere Schutz (welchen die derzeitige Verfassung bestehend aus B-VG und einem Flickwerk von unzähligen Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen leider nicht verdient hat).

Begründung

Antrag der TF VwR