Initiative i378: Kennzeichnungspflicht von Medikamenten mit Sucht- bzw. Abhängigkeitspotenzial
 Ja: 48 (94%) · Enthaltung: 2 · Nein: 3 (6%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 25.08.2012 um 21:16 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Text

Drogenpolitik

Kennzeichnungspflicht von Medikamenten mit Sucht- bzw. Abhängigkeitspotenzial

Um auf die Suchtgefahr bei bestimmten Medikamenten aufmerksam zu machen, müssen die Pharmahersteller in die Pflicht genommen werden. Wie bei Zigaretten üblich, sollten vereinheitlichte Warnhinweise auf die Medikamentenverpackungen aufgedruckt werden. Aus diesen muss hervorgehen, dass es sich bei dem Medikament um eine Arznei handelt, die ein Suchtrisiko birgt. Diese Warnhinweise sollen Patienten sensibilisieren und auf die Gefahr einer Sucht hinweisen.

Der Grund: Die oft sehr versteckt in der Packungsbeilage beschriebenen Hinweise werden allzu leicht nicht wahrgenommen. Darüber hinaus soll vom Apotheker bei der Ausgabe des Medikamentes ein Informationsblatt zum Thema „Suchtgefahren bei der Einnahme von Medikamenten“ angeboten werden. Dieses soll ein Angebot mit weiteren Informationen darstellen und Unterstützung beim Auffinden von geeigneten Stellen für Hilfesuchende bieten.

Begründung

angepasst, von Original: https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Wahlprogramm_2012#Kennzeichnungspflicht_von_Medikamenten_mit_Sucht-_bzw._Abh.C3.A4ngigkeitspotenzial 2010 und 2012 mit 2/3 Mehrheit in NRW angenommen.

https://lqpp.de/int/at/initiative/show/278.html 24 / 3 / 1