Diese Initiative | 16 | (16+0) | 49 | (18+31) | Änderung der Überschrift in "Beispielmodell" | |||
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Diese Initiative | 24 | (19+5) | 47 | (18+29) | Streichung: Konkretes Modell des BGE |
Einleitung
Die Nationalratswahlen 2013 brachten neben wichtigen Erkenntnissen zum derzeitigen politischen Geschäft und auch politischen Kampf in Österreich auch sehr interessante Gespräche mit der wählenden Bevölkerung zu den Grundforderungen der Piratenpartei Österreichs. Eine dieser Forderungen ist das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Eine derartige Forderung erschien dabei in den Augen so mancher Bürger teilweise phantastisch, utopisch, ja für manchen sogar realitätsfremd, gelegentlich sehen die Leute den Zusammenbruch des Systems. Wir sind der Meinung, dass das BGE zwar zu keinerlei Katastrophen führen wird, doch sind massive Umwälzungen in der Wirtschaft und Gesellschaft nicht nur unvermeidlich, sondern ausdrücklich erwünscht. Doch große bevorstehende Umstellungen machen auch große Angst bei teilweise zu Recht argwöhnischen und verbitterten Bürgern. Aus diesem Grund wollen wir ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen, das im ersten Schritt zwar so gut wie keinerlei Auswirkung auf die Finanzen haben wird, jedoch wichtige Erkenntnisse für eine Erweiterung dieses ersten überlebenssichernden Bedingungslosen Grundeinkommens schafft und jedenfalls das Prinzip Bedingungslosigkeit im Staatssystem etabliert.
Dieser Antrag soll ein konkretes Modell des BGE vorstellen, das von einer Mehrheit der Österreicher sofort getragen werden dürfte. Es zielt darauf ab, in einem ersten Schritt einen Teil der derzeitigen ohnehin gewährten Sozialleistungen bedingungslos auszuzahlen. Da es noch keinerlei Erfahrung mit einem bedingungslosem Grundeinkommen gibt, soll dieser erste Schritt keinerlei Spielraum für die von Skeptikern an die Wand gemalten Weltuntergangsszenarien bieten, es sollen aber Erfahrung und Erkenntnisse gesammelt werden, die die spätere schrittweise Erhöhung unter kontrollierten Bedingungen zulässt.
Antrag
Folgender Punkt des Parteiprogrammes
10.2.5 Konkretes Modell
Alle rechtmäßig in Österreich lebenden Menschen (derzeit 8,3 Millonen) erhalten das BGE. Personen, die nach Österreich zuziehen, haben nach der gesetzlichen Mindestfrist für die Erlangung der Staatsbürgerschaft ebenfalls Anspruch auf das BGE. Migranten mit einem gültigen Aufenthaltstitel erlangen mit diesem auch das Recht auf Arbeit. Personen, die eine Haftstrafe verbüßen, sind auf die Dauer ihrer Haftstrafe vom BGE ausgenommen. Das BGE ist unpfändbar.
Es gilt eine Sonderregelung für Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen der Volljährigkeit: Diesen Personen wird das BGE nicht in voller Höhe ausbezahlt, sondern der ihnen zustehende Geldbetrag gedrittelt. Ein Drittel wird an die jeweiligen Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Ein Drittel wird zweckgebunden für Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Ein Drittel wird angespart und bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.
Diese Sonderregelung gewährleistet, dass nicht andere Personen mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln Missbrauch betreiben können und gleichzeitig mit einem Drittel der Betrieb notwendiger Bildungs- und Betreuungseinrichtungen finanziert werden kann. In weiterer Folge bedeutet die Auszahlung eines derartigen Geldbetrages bei Erreichen der Volljährigkeit finanzielle Chancengleichheit für alle. Diese Personen haben dann die Möglichkeiten und Mittel, sich eine langfristige Existenz zu sichern, z. B. in Form einer Investition in Bildung oder in die Gründung eines Unternehmens. Die angesparten Summen wären damit auch ein wesentlicher Faktor zur Belebung der Wirtschaft.
soll durch folgenden Punkt ersetzt werden:
10.2.5 Konkretes Modell
Das Bedingungslose Grundeinkommen soll in zwei Phasen eingeführt werden.
Phase I: Überlebenssicherndes BGE
Jedem Bürger Österreichs (derzeit 8,3 Millonen) steht ein monatliches Einkommen von 460 Euro bedingungslos zu. Dies ist der Betrag, den ein in völliger Armut lebender Österreicher monatlich braucht, um gerade nicht zu verhungern, zu erfrieren und zu verdursten, wenn er bei Annahme aller sonstigen derzeit verfügbaren und angebotenen sozialen Hilfsangebote wie Notschlafstelle, Beratungszentren und kostenlose Gesundheitseinrichtungen am Leben bleiben will. Dies ist nach der Ansicht der Piratenpartei Österreichs der Geldbetrag, den ein Mensch zum blanken Überleben zumindest benötigt.
Alle österreichischen Sozialleistungen und Einrichtungen bleiben in ihrer derzeitigen Modalität weiterhin und vollständig erhalten. Der bedingungslose Anteil des Einkommens wird von finanziellen Sozialleistungen aber in ihrer Gänze einmal monatlich abgezogen und ausbezahlt, sodass für jeden Hilfsbedürftigen, der mehr als diesen bedingungslosen Anteil erhält, das monatlich in die Hand ausbezahlte Geld sich in dieser Phase nicht verändern wird.
Der bedingungslose Anteil wird ohne jede Bedingung ausbezahlt. Dies bedeutet konkret, dass der österreichische Bürger, der rein vom BGE überleben will, nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss und auch nicht arbeitslos oder sonst in irgend einer Art gemeldet sein muss. Seine Staatsbürgerschaft ist dafür ausreichend, dass der österreichische Staat ihm sein blankes Überleben zugesteht. Für darüber hinaus gehende Sozialleistungen, also für den nicht bedingungslosen Teil der Sozialleistungen bis beispielsweise etwa zur Mindestsicherung, greifen alle derzeitigen Voraussetzungen zum Erhalt unverändert, also etwa das Zur-Verfügung-Stehen für den Arbeitsmarkt.
Das BGE wird von allen Sozialleistungen zusammen genommen insgesamt einmal monatlich abgezogen und ausbezahlt. Sozialleistungen sind Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pflegegeld, Familienbeihilfe, Ausgleichszulage, Kinderbetreuungsgeld, Hinterbliebenenrente, Wohnbeihilfe und Unterhalt.
Das BGE steht nur bis zu einem selbstständigen und unselbstständigen Einkommen (dazu zählt auch das Einkommen aus der Altersvorsorge) vom doppelten Regelsatz des BGE zu. Darüber hinaus wird das BGE bis zu diesem maximalen Einkommen beschnitten.
Es gilt eine Sonderregelung für Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit. Ihnen steht das BGE nur zur Hälfte zu.
Phase II: Existenzsicherndes BGE
Nach der Bewältigung einer Umstellungsphase von fünf Jahren sollen die Auswirkungen auf Gesellschaft, Staat und Wirtschaft evaluiert werden und über eine Erhöhung des bedingungslosen Anteils am Einkommen nachgedacht, diese vorbereitet und bei Nichteintreffen der befürchteten negativen Effekte durchgeführt werden. Diese Erhöhung auf 860 Euro (Stand November 2013 plus Inflationsanpassung bis dahin) kann in mehreren kleinen Schritte erfolgen, sodass seine Auswirkungen beobachtet und negative Aspekte rechtzeitig durch gezielte Maßnahmen abgewendet werden können.
In Phase II gilt eine neue Sonderregelung für Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit: Diesen Personen wird das BGE nicht in voller Höhe ausbezahlt, sondern der ihnen zustehende Geldbetrag gedrittelt. Ein Drittel wird an die jeweiligen Erziehungsberechtigten oder ab Volljährigkeit an sie selbst ausbezahlt. Ein Drittel wird zweckgebunden für Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt oder ab Volljährigkeit der Bildungseinrichtung zugeschossen, die sie besuchen. Ein Drittel wird angespart und bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.
Diese Sonderregelungen in Phase I und Phase II gewährleisten, dass nicht andere Personen mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln Missbrauch betreiben können und gleichzeitig mit einem Drittel der Betrieb notwendiger Bildungs- und Betreuungseinrichtungen finanziert werden kann. In weiterer Folge bedeutet die Auszahlung eines derartigen Geldbetrages bei Erreichen der Volljährigkeit finanzielle Chancengleichheit für alle. Diese Personen haben dann die Möglichkeiten und Mittel, sich eine langfristige Existenz zu sichern, z. B. in Form einer Investition in Bildung oder in die Gründung eines Unternehmens. Die angesparten Summen wären damit auch ein wesentlicher Faktor zur Belebung der Wirtschaft.
Als Übergangslösung zu Phase I soll als Sonderregelung ein Betrag für die Drittelung zum halben BGE für nicht selbsterhaltungsfähige Personen schrittweise addiert werden und das halbe BGE schließlich durch diesen ersetzt werden.
Begründung
So wie das in Gesprächen während des Wahlkampfs an Infotischen und beim Flyer verteilen heraus gehört wurde, wollen die meisten Bürger eben gerade keine bedingungslose Existenzsicherung fremder Leute. Eine Überlebenssicherung für seine Mitmenschen wiederum lehnt so gut wie niemand ab. Und zwar bedingungslos. Das sieht man auch an der Spendenfreudigkeit beispielsweise nach den Überschwemmungen.
In den Medien kam so gut wie nirgends vor, warum das BGE überhaupt eingeführt werden soll, was der eigentliche Hintergrund ist. Dass Maschinen unsere manuelle Arbeit erledigen können und dass man in modernen Fabriken keine Arbeiter mehr an Fließbändern sieht, konnte aber bei persönlichen Gesprächen mit Bürgern zumindest nach kurzer Erklärung bzw. Diskussion keiner in Abrede stellen. Dieser Zusammenhang ist beim Thema BGE zentral. In den Medien aber einzige Frage zum BGE und natürlich von den anderen Parteien, weil dadurch mit Zahlenspielereien am leichtesten angreifbar: Die Finanzierung. Diese Frage sollte aber die Unwichtigste am BGE sein. Innerhalb des Staates ist Geld nämlich ohnehin nur ein Informationsträger. Das Geld sagt aus, wer es verdient hat, Essen, Wohnen und andere (Luxus-)Dinge zu erhalten und wer nicht. In dieser Bedeutung sollte das BGE zur Einführung vor allem eines aussagen: "Du darfst überleben und zwar bedingungslos, wenn auch nicht viel mehr als das. Alles weitere musst du dir schon selber schaffen. direkt sterben muss heutzutage aber niemand mehr an Armut.". Das versteht auch der einfältigste Sackerlpicker. Es ist die Verwirklichung des Prinzips Menschenrecht auf das blanke Überleben. Doch wie viel ist nötig zum blanken Überleben?
Dieser Vorschlag legt nahe, unsere Forderung zur Einführung des BGE auf 460 Euro in der ersten Phase zu reduzieren.
Der Benefit dieser Forderung ist, dass das BGE endlich einmal konkret eingeführt ist und sich trotzdem sicher keine Katastrophen ereignen können. Im Groben bleibt nämlich alles beim Alten, die Finanzierung ist nicht mal mehr das halbe Problem, wenn überhaupt, und damit ist den Skeptikern der wichtigste Wind aus den Segeln genommen: Die Angst der Leute vor dem BGE. Anschließend kann man beobachten, daraus lernen und es weiter entwickeln und natürlich schrittweise erhöhen. Diese Art der Einführung kann man auch nicht als Phantasterei abtun, weil es beim ersten Schritt im Vergleich zum Ist-Zustand kaum einen Anreiz gibt, sofort seine Arbeit fallen zu lassen, egal wie wenig man derzeit verdient.
Im Grunde stellt diese Einführung auch einen Test bzw. Feldversuch dar, der nicht großartig schief gehen kann. Eine andere Arte eines Feldversuchs ist bisher nicht bekannt. Diese Forderung nach Bedingungslosigkeit ist etwas, das ins Gesamtsystem eingebaut und für alle gelten muss, um seine Wirkung auch nur annähernd entfalten zu können.
Das größte Hemmnis zur Einführung des BGE ist die Angst in der Bevölkerung vor dem Zusammenbruch des Systems dadurch. Wir sollten daher etwas fordern, das nicht zur Katastrophe führen kann, wo jeder sagt: "Na gut. Dann probiert es halt mal. Ihr werdet's schon sehen, dass es nichts bringt, aber bitte. Nichts dagegen."
Ein Einwand war, dass es damit keine Verwaltungseinsparungen geben wird. Das stimmt aber nur zum Teil. Verwaltungseinsparungen würde es insoweit geben, als sich viele Betroffene damit zufrieden geben würden und so die idiotischen AMS-Kurse, welche als Day-Care-Center geführt werden, für diese Leute wegfallen könnten. Derzeit ist es eben so, dass man als Arbeitsloser teilweise entweder relativ gemütlich leben kann (wenn man die Kurse über sich ergehen lässt und dort den Tag über abgammelt) oder man muss kriminell leben oder eben sterben. Dazwischen gibt es nichts. Der Wegfall der Kursgammler würde nicht nur die Infrastruktur einsparen, sondern auch das Betreuungspersonal.
Auch für Leute, die der Meinung sind, dass sie aus ihrem Leben durchaus etwas besonders wertvolles machen könnten, wenn man sie nur eine Zeit in Ruhe daran nach eigenem Ermessen arbeiten lässt, auch wenn dieses Leben besonders entbehrungsreich ist, gibt es ebenfalls gar nichts. Stichwort auch Neue Selbstständige. Selbst mit einer wirklich guten Idee ist das Risiko für solche Leute derzeit gigantisch. Entweder kompletter Erfolg oder für immer verschuldet/Geschäfts- und nicht wenig oft auch Privatkonkurs. Ein anderer Ausgang ist derzeit nicht möglich. Hier könnte das überlebenssichernde BGE einspringen. Eine klare Motivation, Erfolg zu versuchen. Wenn es nicht klappt, ist halt nichts weiter gewesen, als eine wichtige Erfahrung, dass die Idee wohl doch nicht so gut war, das Leben hart sein kann und man wohl wieder sich verdingen sollte, um halbwegs komfortabel leben zu können. Bitte merke: Ich schreibe das hier als bereits wichtige Argumente für die Bedingungslosigkeit. Eine solche Position lässt sich nämlich medienwirksam und zumindest nicht-leicht-angreifbar vertreten.
Zu "Das BGE steht nur bis zu einem selbstständigen und unselbstständigen Einkommen vom doppelten Regelsatz des BGE zu. Darüber hinaus wird das BGE bis zu diesem maximalen Einkommen beschnitten." - Da es sich um ein Grundeinkommen handelt, sollte jemand mit viel höherem Einkommen auch kein Grundeinkommen mehr zustehen. Das Grundeinkommen steht einem also auch noch zu, wenn man sonst noch etwas erwirtschaftet. Ich habe mal den doppelten Betrag des BGE angesetzt (derzeit 920 Euro Netto). Sprich: solange jemand nicht mehr verdient, bekommt er bis zu diesem Betrag das BGE ausbezahlt. Beispiele: Ich verdiene als freier Software-Entwickler im Monat 300 Euro → mein BGE beträgt 460 Euro → ich verdiene insgesamt 760 Euro; Nächstes Beispiel: Ich verdiene als Unternehmensberater 720 Euro → mein BGE beträgt dadurch nur mehr 200 Euro → ich verdiene insgesamt 920 Euro; Weiteres Beispiel: Ich verdiene als Müllmann 3000 Euro → mir steht kein BGE mehr zu → ich verdiene insgesamt 3000 Euro.
Ein überlebenssicherndes BGE wäre sogar mit der Stimmung der derzeitigen Bevölkerung höchst wahrscheinlich sofort mehrheitsfähig. Das derzeitige, sofortige Konzept mit 800 Euro wird von der konservativen Seite der Bevölkerung rundweg als Plemplem abgelehnt. Da wir keine sonstige Möglichkeit einer Demonstration bzw. eines Versuchs haben und auch nicht einmal Details nennen können, die 800-Euro-Variante sofort gefahrlos umzusetzen, ist wohl keine andere Möglichkeit in Sicht, als etwas zu fordern, dass für die Skeptiker zwar immer noch schlecht ist, aber wo sie kein virtuelles Totschlagargument haben.
Dieses Modell verfolgt vor allem das Ziel, das Prinzip Bedingungslosigkeit in den Status Quo hinein zu bekommen. Die Rädchen justieren können wir dann immer noch. So wie es aussieht, wird das Rädchendrehen durch den technischen Fortschritt und die derzeitigen Umwälzungen durch Globalisierung ohnehin von alleine gehen. Wenn nicht, wird eben hier der nächste Schritt gefordert und folglich leichter zu argumentieren sein.
Die vordringliche Idee dieses Modells ist es, den Fuß in die Tür zu bekommen. Mit der sofort-800-Euro-Variante hingegen wird man in der derzeitigen politischen Stimmung für lange Zeit draußen im Regen stehen gelassen.
Im größeren politischen Kontext wäre das BGE auch ein Alleinstellungsmerkmal und Qualitätsprädikat für die Piratenpartei Österreichs, solange sich das keine andere Partei zu fordern traut und es natürlich Hand und Fuß hat, wie das hier vorgestellte bzw. mit der Zeit hier entwickelte. Damit kann es nicht nur in sich eine gute Forderung sein, sondern der Partei als Ganzes zur Geltung verhelfen. Ich würde das BGE sowieso anders betrachten, als es von vielen Skeptikern derzeit in eine Schublade (Links/Kommunismus) gesteckt wird.
Das BGE hat nichts mit Links oder Kommunismus zu tun, sondern es ist eine soziallibertäre Forderung mit der die Wirtschaft durch die konsequente Eliminierung der manuellen, stumpfsinnigen Tätigkeiten um Millionen Köpfe bereichert wird, die vom täglichen Existenzkampf befreit nun Zeit und Kraft haben, die aktuellen, brennenden Probleme zu lösen und neue Gebiete nie gekannter Welten zu erobern.
Anregungen
zu Anregung Drittellösung für Kinder: In der ersten Phase würde das so keinen Sinn machen, weil sich an der Finanzierbarkeit möglichst wenig zum Status Quo ändern soll. Durch die Lösung mit der Hälfte bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit bekommen Kinder aber vom BGE in Phase I defakto gar nichts, weil dieses BGE dann schon alleine von der Familienbeihilfe komplett absorbiert wird, die derzeit jedem Unterhalt beziehenden Kind zusteht und dem Erziehungsberechtigten bis zur Volljährigkeit der Kinder ausbezahlt wird.
Für die Phase II könnte man die Lösung größtenteils übernehmen, bis auf die Änderung von der Volljährigkeit zur Selbsterhaltungsfähigkeit und alle Konsequenzen daraus. Ich glaube, dass das sinnvoller ist, weil die Betroffenen sich ja zu diesem Zeitpunkt rechtlich nicht selbst erhalten können, ihnen zwei Drittel aber trotzdem ausbezahlt werden, weil sie ja selbst voll geschäftsfähig sind. Bitte um (Gegen-)Meinungen und (Gegen-)Argumente dazu!
Überhaupt hielte ich es aber vielleicht auch für besser, das halbe BGE für nicht-selbsterhaltungsfähige Kinder auch in Phase II zu belassen, eventuell wegen der schrittweisen Erhöhung zu deckeln und eine angesprochene Drittel-Spezial-Lösung dann in eine komplett neue Forderung zu gießen. Bitte um Diskussion und Ideen!
Ist der Text eh noch verständlich? Hat da jemand vielleicht auch einen besseren Vorschlag, wie man den Übergang vom finanzneutralen halben BGE für Kinder zur Drittel-Lösung bewerkstelligen kann?
zu Anregung "sanftes BGE" anders nennen": Ich fürchte, da wurde etwas missverstanden. Es geht nicht um ein entweder-oder. Das hier vorgestellte Grundeinkommen ist absolut bedingungslos und bekommt wirklich jeder Österreicher. Nur wird von der Summe aller sonst noch allfällig empfangenen Sozialleistungen dieser Betrag des Grundeinkommens eben einmal abgezogen und bedingungslos ausbezahlt. Es geht eben darum, dass das BGE wirklich allen auch wirklich bedingungslos und komplett zur Verfügung steht. Nur wenn man z. B. Sozialleistungen darüber hinaus empfangen will, muss man sich in Phase I eben noch anstrengen und z. B. dann doch solche AMS-Kurse bewältigen und eben diese zwei Stellenbewerbungen pro Woche und Vorstellungsgespräche absolvieren usw. Natürlich können wir das "sanfte BGE" auch anders nennen, aber Teil-BGE ist ganz einfach nicht richtig (wenn man von dem sozusagen halben BGE für Auszubildende absieht). Das BGE ist immer ganz und bedingungslos für jeden Österreicher. Ausgenommen sind auch Bürger, die bereits viel mehr (in dem Fall das Doppelte), als das BGE ohnehin verdienen. Aber die haben ja schon das große Einkommen und ihr Grundeinkommen wird sozusagen vom Arbeitgeber oder von Ihrem prosperierenden Geschäft zur Gänze getragen. In Phase II soll das BGE dann einfach nur erhöht werden.
Eingefallen ist mir übrigens, dass wir Pensionen eventuell auch als unselbstständiges Einkommen werten könnten. Dann greift dort ebenfalls die Doppel-BGE-Bezugs-und-Beschneidungsgrenze. Ich glaube nämlich, dass sehr wenige Pensionisten unter 920 Euro erhalten, oder? Die Mindestpension beträgt jedenfalls derzeit 837,63 Euro. Danach wird Ausgleichszulage gezahlt. Mit der neuen BGE-Regelung würden wir jedenfalls faktisch die Mindestpension um 82,37 Euro auf 920 Euro zu Erhöhen fordern. (umgesetzt)
zu Anregung "Umstellungsphase": Ich habe die Nachwirkungszeit der Phase I einmal auf fünf Jahre erhöht, jedoch möchte ich zu bedenken geben, dass sich in der ersten Phase eigentlich nicht viel an der Finanzlage ändern sollte. Das ist ja der Sinn des sanften BGEs. Erst mit der Erhöhung in Phase II wird es signifikante Umstellungen in der Wirtschaft geben. Bitte um Wortmeldungen und Meinungen dazu.
zu Anregung "„sanftes BGE“ → „BGE light“, „BGE-Vorstufe“, „BGE-Probephase“, …": Habe es nun "überlebensicherndes" und "existenzsicherndes" BGE genannt, weil ich glaube, dass es das am besten Beschreibt. "Probephase" oder "Vorstufe" wäre mE. nicht korrekt, da das BGE in dieser Phase zwar sehr niedrig, eben nur das blanke Überleben sichernd, aber trotzdem mit allen Konsequenzen im Effekt ist. Bin aber für andere Namens-Vorschläge oder Kritiken gerne weiter dankbar.
zu Anregung "Deckelung führt zu gleichmacherei! Führt BGE ad absurdum": Die Idee ist, dass sich in Phase I möglichst wenig an der derzeitigen finanziellen Lage ändern sollte. Wer 500 Euro selbstständig im Monat verdient, wird sicher nicht schauen, dass er bloß nicht zuviel verdient. Wer also ein Geschäft betreibt, ist mit 920 Euro sicher auch nicht zufrieden und möchte für die enormen Anstrengungen, die Selbständigkeit vor allem am Anfang bedeutet, auch einmal ordentlich entlohnt werden. Er wird daher sein Geschäft nicht absichtlich klein halten, auch wenn sich im Zwischenstadium nichts an seinem Einkommen ändert. Für Arbeitnehmer gelten Mindestlöhne nach wie vor.
zu Anregung "Anpassung "Warenkorb Existenzminimum" statt Inflation": Ein spezieller Warenkorb Existenzminimum ist doch auch eine Inflationsanpassung, wenn auch eben mit ganz bestimmten/anderen Waren berechnet, oder?
zu Anregung "Konkretes Modell für "Einkunftssteuer neu" in der Phase III des BGE": Da bin ich jetzt ehrlich gesagt etwas überfragt, wie du dir das im Detail vorstellst, ohne einen konkreten Textentwurf.
zu den beiden letzten Anregungen: Beides sieht in meinen Augen durchaus sinnvoll aus, aber könnte es nicht sein, dass solche Spezialanliegen dem Sinn eines sehr konkreten, aber zur Einführung auch möglichst einfachen Modells für ein BGE, das nämlich leicht verstanden und argumentiert werden kann, zuwider laufen? Ich würde diese Forderungen zu eigenen Programmpunkten machen und nach Erarbeitung dieser im dann fertigen BGE per neuerlichen Antrag darauf verweisen. Wenn wir jetzt zu viele gleichzeitige Änderungen des derzeitigen österreichischen Steuerrechts und ihrer Berechnungsgrundlagen in die Forderung packen, erhöhen wir die Komplexität und schwächen ihre Durchsetzbarkeit, glaube ich. Diese beiden Punkte bringen ja nicht wirklich neue Details, die vorher unklar waren, sondern stellen nur Varianten von Details dar, die zwar nicht explizit aufgeführt waren, wobei das derzeit hier beantragte BGE aber mit dem aktuellen Steuersystem ohne jedes Problem auskommt. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis dieser zusätzlichen Forderungsdetailvarianten direkt in das zu fordernde konkrete BGE-Modell mit zu packen scheint mir nicht besonders hoch zu sein.