Initiative i3685: Aufteilung der Mitgliedsbeiträge zwischen Bundespartei und Landesorganisationen
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 5% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 01.10.2013 um 17:23 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Die BFO möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:

Alter Text

60% des Mitgliedsbeitrages fließen an die Landesorganisation, der sich das Mitglied zugeordnet hat, sofern und solange eine solche Zuordnung besteht.

Neuer Text

Es gibt keinen fix festgeschriebenen Anteil der Mitgliedsbeiträge welche der Bundesorganisation zufließen. Alle Mitgliedsbeiträge gehören prinzipiell jener LO, welcher sich das Mitglied zugeordnet hat. Die Bundesorganisation muss ihren Finanzmittelbedarf erklären und dieser wird anteilsmäßig auf die Mitgliedsbeiträge aufgerechnet. Dem entsprechend erhält die Bundespartei die benötigten Finanzmittel.

Begründung

Die fixe Aufteilung 60:40 stammt aus einer Zeit, als dieses Aufteilungsverhältnis den aktuellen Gegebenheiten entsprach. Mit steigender Mitgliederzahl und veränderlichen Einnahmen (siehe neue Festlegung der Mitgliedsbeiträge) muss auch ein flexibler Satz zur Finanzierung der Aufgaben der Bundespartei angewendet werden. Es kann nicht sein, dass der "Bund" über- oder unterfinanziert wird.

  • BV, BGF müssen auflisten, wofür sie wie viel Geld benötigen (zB Gemeinsam benutzte Infrastruktur, Serverkosten, Softwarelizenzen, Reiseaufwand, Büroräumlichkeiten, Büroaufwand, Personalkosten etc). Das heißt, sie müssen einen Budgetplan erstellen, der dann entweder bei BGV oder im Liquid beschlossen wird. Blankoschecks wird's keine geben.
  • Die Entscheidung, wofür das Geld ausgegeben wird, kann in einer basisdemokratisch verfassten Gemeinschaft nur auf unterster Ebene, vor Ort, von den Betroffenen gefällt werden - und nicht in einer zentralistisch ausgerichteten Bundesparteileitung. Das schafft im günstigsten Fall nur überflüssige Bürokratie und ansonsten Abhängigkeiten von Machtstrukturen wo keine nötig sind
  • Den piratischen Werten nach Selbstbestimmung, Freiheit und Transparenz nach kann es kein Akkumulieren von Finanzmitteln bei einer Bundespartei geben, wo dann die LO's als Bittsteller antreten müssen um ihre politische Arbeit vor Ort zu finanzieren - noch dazu mit Mitteln, die von den Mitgliedern aufgebracht worden sind. Die Basis finanziert kein Feudalsystem.