Initiative i3649: Veröffentlichung der eigenen Stimmabgabe nur durch indirekten Bruch des Wahlgeheimnis anderer strafbar machen.
 Ja: 1 (4%) · Enthaltung: 9 · Nein: 25 (96%) · Nicht angenommen (Rang 3)
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3(3+0)20(7+13)
 
 
Stimmabgabe veröffentlichen ohne Konsequenzen
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5(4+1)18(6+12)
 
 
Stimmabgabe veröffentlichen unter Veraltungsstrafe
Letzter Entwurf vom 24.09.2013 um 16:26 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Wenn in einem Wahlsprengel alle bis auf zwei ihren Stimmzettel veröffentlichen dann ist auch das Wahlgeheimnis der letzten beiden gebrochen. Eine Verwaltungsstrafe reicht dann nicht aus. Der Fall sollte genauso Strafbar sein wie das direkte Veröffentlichen des Stimmzettels Dritter.