Initiative i3610: PPÖ soll diese Erklärung unterzeichnen: Internationale Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung
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Letzter Entwurf vom 22.09.2013 um 09:28 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Forderung

Die Piratenpartei Österreichs soll die Erklärung "International Principles on the Application of Human Rights to Communications Surveillance" unterzeichnen und deren Umsetzung in Österreich, in der EU und international fordern.

Begründung

Die Forderungen sind dem Parteiprogramm der Piratenpartei Österreichs ähnlich und entsprechen dessen Grundsätzen.

Die Erklärung wurde unter anderm von der Electronic Frontier Foundation (EFF) und Privacy International entworfen (siehe Urheber). Unter den derzeit 264 Unterzeichnern sind die "Pirata España" und "Pirate Party of Russia" sowie die österreichischen Unterzeichner ClubComputer.at, Initiative für Netzfreiheit und VIBE!AT.

Punkte aus der Erklärung, die eventuell im Parteiprogramm nicht enthalten sind und dieses Sinnvoll ergänzen, können zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert und abgestimmt werden. Hier geht es rein um die Unterzeichnung der Erklärung.

Eine deutsche Übersetzung ist unter "Internationale Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung" verfügbar. Im folgenden wird aus dieser zitiert. Ich empfehle den ganzen Text zu lesen (geschätzte Lesezeit 10 bis 15 Minuten)

Einleitung

"Privatsphäre ist ein Grundrecht, das wesentlich ist für den Erhalt von demokratischen Gesellschaften."

Veränderte Technologie und Definitionen

"Damit Staaten tatsächlich ihren internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf Kommunikationsüberwachung nachkommen, müssen sie den im Folgenden genannten Grundsätzen entsprechen. Diese Grundsätze gelten für die Überwachung der eigenen Bürger eines Staates, die in seinem eigenen Hoheitsgebiet ausgeführt wird, sowie der Überwachung anderer in anderen Gebieten."

"Während seit Langem Einigkeit darin besteht, dass Kommunikationsinhalte per Gesetz signifikanten Schutz verdienen wegen ihrer Fähigkeit, sensible Informationen zu offenbaren, ist es nun klar, dass andere Informationen aus der Kommunikation - Metadaten und andere Formen der nicht-inhaltlichen Daten - vielleicht sogar mehr über eine Einzelperson enthüllen können, als der Inhalt selbst und verdienen daher einen gleichwertigen Schutz."

"Die Festlegung, ob der Staat die Kommunikationsüberwachung, die geschützte Informationen betrifft, durchführen darf, muss im Einklang mit den folgenden Grundsätzen stehen."

Die Grundsätze

Es folgt eine Zusammenfassung anhand der Überschriften im Dokument mit Hervorhebung der (meiner Ansicht nach) wichtigsten Punkte:

  • Gesetzmäßigkeit
  • Rechtmäßiges Ziel:
    • "… legitimes Ziel zu erreichen, welches einem überragend wichtigen Rechtsgut, das in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist …"
  • Notwendigkeit:
    • "… nur durchgeführt werden, wenn es das einzige Mittel zur Erreichung eines rechtmäßigen Ziels ist, oder wenn es mehrere Mittel gibt, es das Mittel ist, welches am unwahrscheinlichsten die Menschenrechte verletzt …"
  • Angemessenheit
  • Verhältnismäßigkeit: "Abwägen der gesuchten Vorteile gegen die Schäden, die den Rechten des Einzelnen und anderen konkurrierenden Interessen zugefügt würden".
    • Voraussetzung ist "hohe Wahrscheinlichkeit … dass ein schweres Verbrechen begangen wurde oder begangen werden wird";
    • dass es zum Beweis des Verbrechens dient; )
    • "weniger invasive Ermittlungsmethoden ausgeschöpft sind"
    • nur die unter Verdacht stehenden überwacht werden (und Daten über nicht verdächtige vernichtet werden)
    • "nur für den Zweck, für den die Genehmigung erteilt wurde, verwendet werden"
  • Zuständige gerichtliche Behörden:
    • unparteiisch und unabhängig
  • Rechtsstaatliches Verfahren:
    • "jeder das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist von einem unabhängigen, zuständigen und unparteiischen rechtmäßig gegründeten Gericht,10 außer in Notfällen, wenn für Menschenleben Gefahr in Verzug ist"
  • Benachrichtigung des Nutzers: "Es sollten ausreichend Zeit und Informationen zur Verfügung gestellt werden, so dass die Person die Entscheidung anfechten kann. Des Weiteren sollte sie Zugang zu dem Material bekommen, welches für den Antrag der Autorisierung vorgelegt wurde. Eine Verzögerung der Benachrichtigung ist nur unter folgenden Bedingungen gerechtfertigt:"
    • "Zweck, für den die Überwachung genehmigt ist, ernsthaft gefährden"
    • "Erlaubnis einer Verzögerung" durch die zuständige Justizbehörde im voraus
    • "Die betroffene Person wird benachrichtigt, sobald die Gefahr aufgehoben ist, oder innerhalb einer vernünftigen realisierbaren Frist, je nachdem, welches zuerst zutrifft, aber in jeden Fall zu dem Zeitpunkt zu dem die Kommunikationsüberwachung abgeschlossen ist."
  • Transparenz:
    • "Informationen über die Anzahl der genehmigten und abgelehnten Anfragen, eine Aufschlüsselung der Anfragen nach Dienstanbieter und nach Ermittlungsart und -zweck veröffentlichen."
  • Öffentliche Aufsicht:
    • "Aufsichtsmechanismen sollten die Befugnis haben, auf alle potenziell relevanten Informationen über staatliche Maßnahmen, wenn notwendig auch auf geheime oder als Verschlusssachen gekennzeichnete Informationen zuzugreifen …"
  • Integrität der Kommunikation und der Systeme:
    • "Dienstleister oder Hardware- oder Softwarehändler nicht zwingen, Überwachungs- oder Beobachtungsfunktionen in ihre Systeme einzubauen oder bestimmte Informationen lediglich für Zwecke der staatlichen Überwachung zu sammeln oder zu speichern. A priori Vorratsdatenspeicherung oder Sammlung sollte nie von Dienstleistern gefordert werden."
  • Schutzmaßnahmen für die internationale Zusammenarbeit:
    • "… derjenige verfügbare Standard mit dem höheren Schutzniveau für den Einzelnen angewendet wird. Wo Staaten Unterstützung für Zwecke der Strafverfolgung suchen, sollte der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit angewendet werden. Staaten dürfen gemeinsame Rechtshilfeprozesse und ausländische Anfragen nach geschützten Informationen nicht nutzen, um inländische gesetzliche Beschränkungen der Kommunikationsüberwachung zu umgehen."
    • "dokumentiert werden, öffentlich zugänglich sein und dem Schutz des fairen Verfahrens unterliegen."
  • Schutzmaßnahmen gegen 'unrechtmäßigen Zugang''''':
    • "illegale Kommunikationsüberwachung durch öffentliche oder private Akteure kriminalisieren. Die Gesetze sollten ausreichende und erhebliche zivil-und strafrechtliche Sanktionen, …"
    • "… Schutz für Whistleblower und Wege für die Wiedergutmachung von Betroffenen enthalten."
    • "Die Gesetze sollten vorsehen, dass alle Informationen, welche in einer Weise gesammelt wurden, die mit diesen Grundsätzen unvereinbar ist, in einem Verfahren als Beweise unzulässig sind, genauso wie Beweise, die von solchen Informationen abgeleitet sind."