Initiative i3529: BGE Angespartes Drittel für Kinder in Umlage umändern.
 Ja: 28 (47%) · Enthaltung: 23 · Nein: 32 (53%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Diese Initiative
 
 
38(17+21)28(18+10)
 
 
Bestehende Regelung (Drittelung) soll erhalten bleiben
Diese Initiative
 
 
23(14+9)46(22+24)
 
 
BGE Höhe des Beitrages für Kinder an Regelbedarf anpassen
Letzter Entwurf vom 08.09.2013 um 23:10 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (5)

Das Programm soll an entsprechender Stelle geändert werden:

Neu

Ein Drittel wird bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.

Alt

Ein Drittel wird angespart und bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.

Begründung

IMHO sind Anlagemodelle Sinnfrei. Würde man das Geld anlegen müsste entschieden werden wo und wie angelegt wird. Könnte man genausogut auszahlen und den Leuten überlassen wo sie ihr Geld anlegen wollen. Da spart man sich dadurch die zentrale Verwaltung darüber. Ausserdem wird durch ansparen das Geld aus dem Wirtschaftskreislauf genommen.