Diese Initiative | 38 | (17+21) | 28 | (18+10) | Bestehende Regelung (Drittelung) soll erhalten bleiben | |||
Diese Initiative | 23 | (14+9) | 46 | (22+24) | BGE Höhe des Beitrages für Kinder an Regelbedarf anpassen |
Initiative i3529: BGE Angespartes Drittel für Kinder in Umlage umändern.
Ja: 28 (47%) · Enthaltung: 23 · Nein: 32 (53%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Das Programm soll an entsprechender Stelle geändert werden:
Neu
Ein Drittel wird bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.
Alt
Ein Drittel wird angespart und bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.
Begründung
IMHO sind Anlagemodelle Sinnfrei. Würde man das Geld anlegen müsste entschieden werden wo und wie angelegt wird. Könnte man genausogut auszahlen und den Leuten überlassen wo sie ihr Geld anlegen wollen. Da spart man sich dadurch die zentrale Verwaltung darüber. Ausserdem wird durch ansparen das Geld aus dem Wirtschaftskreislauf genommen.