Der folgende Text möge an passender Stelle (z. B. unter der genannten Überschrift und Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:
Nach einer Initiative von Florianus, abgewandelt
Antrag
Inneres und Justiz
Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingswesen
Staatsbürgerschaft
Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für eine nachhaltige Reform im Staatsbürgerschaftsrecht ein. Die Staatsbürgerschaft soll erst nach 20 Jahren, in denen sich die Person selbst erhalten kann, beantragt werden können. Unterbrechungen sind möglich, erhöhen allerdings die notwendige Selbsterhaltungsfähigkeitdauer um das doppelte der Arbeitslosigkeits- und das drei-, fünf- oder zehnfache der Sozialhilfeempfangsdauer, je nachdem ob der Sozialhilfeempfang weniger als ein Jahr, zwischen einem und zwei Jahren oder über zwei Jahre durchgehend erfolgt. Der aktuelle diesbezügliche Stand soll von der um die Staatsbürgerschaft werbende Person jederzeit transparent nachvollzogen werden können.
Zudem darf die Staatsbürgerschaft ausschließlich an Personen mit einwandfreiem Leumund vergeben werden, die Deutsch-Kenntnisse auf B1-Niveau mittels Test nachweisen müssen.
Die Piratenpartei Österreichs lehnt Bestrebungen, die Staatsbürgerschaft schon bei der Geburt zu verleihen ebenso wie Doppelstaatsbürgerschaften strikt ab. Ist eine Person nicht nur österreichischer Staatsbürger, sondern auch Staatsbürger eines anderen Landes, wird die österreichische Staatsbürgerschaft unmittelbar entzogen. Zur Erkennung von Doppelstaatsbürgerschaften wird internationale Kooperation angestrebt.
Die Vergabe von Sozial- und Gemeindewohnungen darf nur an österreichische Staatsbürger erfolgen.
Begründung
siehe https://forum.piratenpartei.at/thread-7252-post-65306.html
B1-Niveau entspricht Maturaniveau einer Fremdsprache