Initiative i3311: VoR: Kind nicht mehr Antragsteller bei Klagen vor Gericht
Diese Initiative wurde am/um 12.07.2013 00:30:25 Uhr zurückgezogen
Die Obsorgeberechtigte vertritt das Kind grundsätzlich in allen Lebenssituationen rechtlich. Bei Klagen (z.B. Kindesunterhalt) klagt aber offiziell immer das Kind den nicht Obsorgeberechtigten z.B. Vater. So kann es sein, dass ein 2jähriges Kind els Kläger auftritt. Nachdem das Kind kein Einkommen hat, erhält es (=die Mutter/der Vater) auch immer Verfahrenshilfe vom Staat und hat somit einen Vorteil gegenüber einem Vater bzw. nicht obsorgenden Mutter, der/die sich mit einem teurem Anwalt wehren muss. Soll dies so geändert werden, dass klar ersichtlich ist, wer die Klägerin bzw. der Kläger ist, nämlich die Verantwortliche Vertretung des Kindes?