Initiative i3257: Keine derartige Änderung §2 Ziffer 3 Bundesfinanzordnung
 Ja: 64 (88%) · Enthaltung: 2 · Nein: 9 (12%) · Angenommen
Diese Initiative
 
 
64(29+35)9(3+6)
 
 
§2 Ziffer 3 Bundesfinanzordnung
Letzter Entwurf vom 29.06.2013 um 21:46 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Es ist überhaupt nicht einzusehen, wieso solche Länder bevorzugt behandelt werden sollen, bei denen zufällig im Jahr nach einer NRW Wahlen anstehen. Auch wenn die Wahlen ein oder zwei Jahre später sind, müssen solche Länder ebenfalls die Möglichkeit haben, entsprechende Rücklagen zu bilden. Alle Länder sind entsprechend ihrer Stimmgewichtung gleich zu behandeln.

Wenn das Drittel zur Wahlkampffinanzierung den Ländern nicht ausreicht, ist eine Regelung zu schaffen, die das sicherstellt. Die vorgeschlagene Regelung der Initiative i3229 jedenfalls bevorzugt ungerechterweise solche Länder, bei denen "zufällig" Wahlen im gleichen oder folgenden Jahr stattfinden auf Kosten des Bundeswahlkampfes.