Initiative i3251: Keine rückwirkenden Beschlüsse außer SG
 Ja: 42 (82%) · Enthaltung: 10 · Nein: 9 (18%) · Angenommen
Diese Initiative
 
 
49(19+30)8(3+5)
 
 
Keine Änderung der Satzung
Diese Initiative
 
 
47(18+29)12(6+6)
 
 
§ 22 Inkrafttreten von Beschlüssen
Letzter Entwurf vom 29.06.2013 um 15:44 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Antrag

In der Satzung soll Absatz 13 §6 Allgemeine Regelungen wie folgt ergänzt werden:

(13) Satzung, Geschäftsordnungen und weitere Beschlüsse können nur geändert werden, indem ihr Wortlaut geändert wird, sie ersetzt oder aufgehoben werden. Innerhalb der jeweiligen Bezugshierarchien sind Ergänzungen zulässig. Rückwirkende oder rückdatierte Änderungen sind ungültig, außer es handelt sich um eine Aufhebung von Beschlüssen durch das Schiedsgericht.

Begründung

Es geht soviel einfacher als in i3227. Es sollen einfach nur rückwirkende Beschlüsse verhindert werden. Alle gültigen Beschlüsse gelten ab dem Zeitpunkt der Abstimmung, Ratifizierung durch BGF wo notwendig, bzw ab dem Zeitpunkt der im Antrag genannt ist. Das Schiedsgericht ist davon ausgenommen um Beschlüsse auch rückwirkend aufheben zu können.