Initiative i323: Kein Sponsoring oder bestenfalls Leihgabe
 Ja: 10 (40%) · Enthaltung: 15 · Nein: 15 (60%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Diese Initiative
 
 
16(13+3)19(17+2)
 
 
Sponsoring für Bundesgeneralversammlung
Diese Initiative
 
 
12(11+1)15(13+2)
 
 
Kein Sponsoring für Bundesgeneralversammlung
Letzter Entwurf vom 24.08.2012 um 14:47 Uhr · Quelltext

Die weitgehende Verflechtung von politischen Parteien und Wirtschaftsunternehmen bezeichnet man im Allgemeinen als Korruption. Diese beginnt immer im Kleinen, z.B. mit Sponsoring.
Es stellt sich die Frage, inwieweit das überhaupt legal ist, oder bereits als "Anfüttern" zu werten ist.
Selbst wenn es legal ist, würde ich es für problematisch halten.
Es wäre eher dann akzeptabel, wenn es nur eine Art Leihgabe wäre, die nach erfolgter Wahlkampfkostenrückerstattung oder Parteienförderung zurückgezahlt würde.