Initiative i3166: Zusatzantrag zum Thema 1401
 Ja: 5 (17%) · Enthaltung: 25 · Nein: 24 (83%) · Nicht angenommen (Rang 5)
Diese Initiative
 
 
1(1+0)39(8+31)
 
 
Antrag zur Föderalisierung der Finanzstruktur der PPOe zur BGV2013-02
Diese Initiative
 
 
15(4+11)25(5+20)
 
 
Zusatz/Gegenantrag zu 3087:
Diese Initiative
 
 
23(4+19)25(13+12)
 
 
Strukturdiskussion ab 30. September 2013
Diese Initiative
 
 
15(4+11)25(5+20)
 
 
Zusatzantrag: Andere Zusammensetzung des EBV bei Föderalisierung
Diese Initiative
 
 
29(7+22)14(5+9)
 
 
Strukturdiskussion ab 30. September 2013 - Verantwortung schon jetzt
Diese Initiative
 
 
22(6+16)20(5+15)
 
 
Dezentralisierung der Finanzstruktur und Trennung von Struktur und Politik
Letzter Entwurf vom 07.06.2013 um 16:55 Uhr · Quelltext

Die Bundesgeneralversammlung der Piratenpartei Österreichs möge beschließen, folgende Punkte der Bundesfinanzordnung hinzuzufügen: (1) Die Finanzhoheit kommt bei einer ausreichenden Anzahl an Mitgliedern und bei gegebener Struktur den jeweiligen (Unter)Organisationen der Bundesorganisation zu. (2) Die ausreichende Anzahl der Mitglieder ist gegeben, wenn mindestens 15 Mitglieder sich zu einer Organisation vereinigen und die Einhaltung der gegebenen Regeln beschließen. Sinkt die Anzahl der Mitglieder der jeweilige Organisation unter 15, so geht die Finanzkontrolle an den BGF. Dieser kann sie gegeben Falls an die Organisation zurück übertragen. (3) Ein eigenes Konto ist für die Organisation einzurichten. Der BGF ist dieses Konto offenzulegen. (4) Über alle der Organisation zukommenden Mittel, gleich welcher Herkunft, verfügt diese autonom unter Einhaltung der Bundesfinanzordnung. (5) Vertragsabschlüsse der Organisation bedürfen der Zustimmung der BGF, sofern das jährliche Finanzvolumen mehr als 50% der Finanzmittel der Organisation übersteigt.