Initiative i3137: Kein Beschluss zu diesem Thema
 Ja: 44 (75%) · Enthaltung: 5 · Nein: 15 (25%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 01.06.2013 um 09:43 Uhr · Quelltext

Antrag

Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten

Forenmoderation

Die Versammlung möge keinen Beschluss zu diesem Thema fassen.
 

Begründung

Die Forumsmoderation ist kein politischer Job. Diese Tätigkeit ist keine offizielle Außenvertretungsfunktion der Piratenpartei Österreichs. Zudem hat Gamoder zu keiner Zeit seine Moderationsrechte mißbraucht, um Andersdenkende oder mißliebige Meinungen zu unterdrücken. Im Gegenteil. Er ist um Nachvollziehbarkeit bemüht und dokumentiert seine Moderationstätigkeit sehr gut.
 

Die Piratenpartei Österreichs sollte nicht in das Fahrwasser einer überkorrekten und vorauseilenden "political correctness" verfallen, bei der die Meinungsfreiheit auf der Strecke bleibt nur um einigen Ideologen und ihrem Neusprech zu genügen. Die Piratenpartei sollte das Privileg der Meinungsfreiheit verteidigen, auch wenn Einzelne Thesen vertreten, die nicht mit dem mainstream übereinstimmen. Es ist wichtig, extremen Strömungen von rechts wie auch von links entgegenzutreten, allerdings sollte dies in Form einer thematischen Auseinandersetzung und einer Diskussion erfolgen und nicht mit dem Mittel des Ausschlusses (von Tätigkeiten und Partei), denn diese Vorgangsweise ist eine Vogel-Strauß Politik.
 

Gamoder hat kein Gesetz verletzt, insbesondere nicht den Tatbestand der Verhetzung, der hier relevant sein könnte und wie folgt normiert ist:
 

§ 283 StGB Verhetzung

(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.
 

Gamoder hat nirgends zu Gewalt gegen eine der genannten Gruppen aufgerufen oder sie durch Beschimpfung verächtlich gemacht. Es macht einen Unterschied, ob jemand im ganzen Land Plakate aufhängt, wo er zur Tötung einer bestimmten Gruppe von Menschen aufruft, oder ob er persönlich der Meinung ist, dass Menschen nicht gleich zu behandeln sind. Solange er nicht öffentlich und in einer Weise die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, dazu aufruft, oder für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine der genannten Gruppen aufruft, sollte ihm seine Meinung unbenommen sein.
 

Mir ist bewusst, dass es sich hier um eine Gratwanderung handelt, da man nie wissen kann, was morgen passiert. Aber Unsicherheit ist der Preis einer libertären Gesellschaft und damit auch der Grundwerte, die sie vertritt. Das Entfernen solcher Meinungen durch Ausschluss oder Mobbing ist eine fatale Vogel-Strauß Politik. Wenn es zu öffentlichen Aufrufen gegen die im Paragraphen genannten Gruppen und in der im Paragraphen genannten Art und Weise kommt, ist natürlich unverzüglich zu handeln und den Aufrufen ist öffentlich und mit aller Vehemenz entgegenzutreten.