Initiative i3023: BWO-Änderung: Landeswahlkampfleiter ins Wahlkampfteam
 Ja: 42 (95%) · Enthaltung: 1 · Nein: 2 (5%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 15.05.2013 um 13:42 Uhr · Quelltext

Antrag

BWO §6 „Wahlantritt“ Abs. 3 soll um folgenden Text ergänzt werden:

„Jede Landesorganisation – oder auch kooperierende Organisation nach §15 BGO – kann bei bundesweiten Wahlen einen Landeswahlkampfleiter ernennen und diesen per LV-Beschluss als stimmberechtigten Vertreter ins Wahlkampfleiter-Team entsenden.“

Begründung

Für einen bundesweiten Wahlkampf braucht es ein stabiles Team, das sich möglichst aus Vertretern, die vor Ort agieren können, zusammensetzt.