Initiative i2917: Bessere Vermögensverteilung durch bessere Einkommensverteilung
Letzter Entwurf vom 02.05.2013 um 13:28 Uhr · Quelltext

Die Piratenpartei möge folgendes an geeigneter Stelle in ihr Programm aufnehmen:

Text

Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz

Vermögensverteilung

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für eine langfristig ausgewogenere Vermögensverteilung ein. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Piratenpartei eine günstigere Einkommensverteilung, flankiert durch eine Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Freigrenzen für niedrige Erbschaften und eine Anpassung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer an den Verkehrswert der Immobilien. Ebenfalls bei flankierender Einführung von Freigrenzen für niedrige Vermögen und landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Durch konsequente Ausrichtung der Wirtschaftspolitik auf den Indikator Medianeinkommen soll die verfügbare Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig gestärkt werden.

Die Piratenpartei lehnt Steuern auf Vermögenssubstanz, das im Eigentum von Einzelpersonen steht, mit Verweis auf das Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung des Protokolls Nr. 11 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ab.
 

Begründung

Eine hohe Kaufkraft erlaubt dem Bürger, selbst zu entscheiden, ob er Vermögen aufbauen möchte oder ob er sein Einkommen für den Konsum nutzt. Im zweiteren Falle verändert das zwar wenig an der Vermögensverteilungskurve, kommt aber dem Konsum zugute, was wiederum arbeitsplatzsichernd wirkt.

Steuern auf die Vermögenssubstanz sind gerechtfertigt in Fällen der Erbschaft, wo einer Person aufgrund von Glück Vermögen zufällt und der Entzug von Vermögen dem Vorbesitzer keinen Schaden mehr zufügen kann, und im Falle der Grundsteuer, da diese im Kern eine Infrastrukturabgabe darstellt und den Gemeinden zufließt. Verfügbare Infrastruktur (Straßenbau und -erhaltung, Räumung im Winter, Wasser/Abwasseranschluss, Stromanschluss,..) stellt einen nicht zu unterschätzenden Anteil am Wert einer Immobilie dar und ist durch laufende Kosten gekennzeichnet.

Ich möchte anmerken, dass für Stiftungen, deren Zweck die Verwaltung großer Vermögen ist und die per definition nicht "sterben" können, eine Vermögenssteuer auf die Substanz des Vermögens denkbar ist. Die Fälligkeit der Steuer könnte an eine Änderung des Begünstigten gekoppelt werden.