Initiative i2842: Wahlperiode für BGF, BSM, RP auf Geschäftsjahr fixieren, Ratifizierung durch BGF
 Ja: 14 (35%) · Enthaltung: 28 · Nein: 26 (65%) · Nicht angenommen (Rang 4)
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15(9+6)40(11+29)
 
 
Ratifizierung BGO im laufenden Geschäftsjahr durch BGF, spätestens vor Neuwahl gültig
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23(11+12)26(8+18)
 
 
Keine Änderung der Satzung in dieserm Punkt
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18(9+9)36(10+26)
 
 
Stabilität für die BGF
Letzter Entwurf vom 16.04.2013 um 21:56 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Antrag

§10 - BGF der Satzung wird hinzugefügt:

(6) Änderungen an den Rechten und Pflichten der BGF sowie Änderungen der Finanzordnung werden erst mit dem Beginn eines neuen Geschäftsjahres schlagend. Diese können jedoch per Beschluss durch die BGF bereits für das aktuelle Geschäftsjahr als gültig erklärt werden.
 

$5-(4) der Satzung wird wie folgt abgeändert:

(4) BGF, BSM und RP werden für ein Geschäftsjahr gewählt und bleiben vom ersten Tag des Geschäftsjahres bis zum Ende des Geschäftsjahres bestehen. BV und SG werden von der BGV für ein Jahr gewählt und bleiben jedenfalls bis zu einer gültigen Neuwahl bestehen.

Begründung

Um die Amtszeit mit Geschäftsjahren abzugleichen, die Rechenschaftspflicht sauber ablegen zu können und die Übergabe der BGF sauberer vollziehen zu können.

BGF würde dann im Idealfall auf der vorraussichtlich letzten BGV des Jahres gewählt, die "BGF-elect" kann sich während des auslaufenden Geschäftsjahres bereits einarbeiten bzw die Arbeit der ausgehenden BGF verfolgen und die Korrektheit des Vollzugs des restlichen Geschäftsjahres sicherstellen.