Initiative i2759: Entfernung von §7(6) der Landesgeschäftsordnung (Sitzungen von Arbeitsgruppen)
Ja: 6 (100%) · Enthaltung: 0 · Nein: 0 · Angenommen
Letzter Entwurf vom 26.03.2013 um 20:38 Uhr · Quelltext
In der Landesgeschäftsordnung soll §7(6) entfernt werden:
Alter Text
§7
(6) Ein AG-Treffen muss mindestens 24 Stunden zuvor direkt an allen AG Mitgliedern angekündigt werden. .
Neuer Text
entfällt
Begründung
Arbeitsgruppen sind spezielle Crews und beide sind in Bundessatzung und Bundesgeschäftsordnung ausreichend geregelt.