In der Landesgeschäftsordnung soll §7(6) entfernt werden: =Alter Text= §7 (6) Ein AG-Treffen muss mindestens 24 Stunden zuvor direkt an allen AG Mitgliedern angekündigt werden. . =Neuer Text= entfällt =Begründung= Arbeitsgruppen sind spezielle Crews und beide sind in Bundessatzung und Bundesgeschäftsordnung ausreichend geregelt.