Initiative i2496: Definition Postgender
 Ja: 19 (50%) · Enthaltung: 3 · Nein: 19 (50%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 01.03.2013 um 05:21 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (7)

Gemeinschaflich erarbeitetes Grundsatzpapier der TF/AG Postgender. (gerti, Rayna, Sonstwer, hellboy, MrsX, nie_wer, elg , anathol , Ger77 )
Das Papier basiert auf der Grundlagenarbeit von gerti und Hellboy http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Postgender

Definition:

Es handelt sich um die Auflösung der Geschlechterkategorie, somit sind die Deutungsebenen bezüglich der Geschlechter und deren Rollenverteilung nicht mehr vorhanden. Die damit einhergehenden Machtstrukturen werden aufgegeben. Somit ist auch die Grundlage für Diskriminierungen, auch die der sexuellen Orientierung, obsolet.
Was bringt’s? Freiheitsgewinn für ALLE Menschen: Frauen, Männer, aber auch Intersexuelle. Auflösung patriachaler Strukturen, Wegfall der dimorphen, hierarchischen Geschlechternormen → Möglichkeit eines unabhängigen individuellen Lebensentwurfs für ALLE
Warum Postgender und nicht Frauen- /Männerpolitik? In der Piratenpartei stehen die Menschen im Mittelpunkt. ALLE sollen Gehör finden. Nicht nur Frauen, auch Männer und Intersexuelle, egal welchen Alters, sollen Berücksichtigung finden.
Feminismus und Frauenpolitik ? Ist ein Teil von Postgender! Frauenpolitik/Feminismus ist ein ganz entscheidender Wegbereiter (Gesetze, Bewusstseinsänderung, u.a.) und deshalb eine enorm wichtige Bewegung des 19. Und vor allem 20.Jhdt’s. Das 21.Jhdt. verlangt allerdings eine Erweiterung und Ausweitung, wo Mensch im Mittelpunkt steht → Postgender
Wie soll Weg für eine Postgender-Gesellschaft bereitet werden?
1. über Gesetze für die Schaffung von Rahmenbedingungen
2. über Bewusstseinsbildung und Bewusstseinsänderung
3. Strukturänderungen (Strukturen schaffen, ausbauen, usw.)

Beispiele:

• Sehr wenige Frauen in Führungspositionen und wenig Frauen in technischen Berufsspaten. Die Quotenfrau ist keine Lösung. Wichtig ist hier einerseits in der Bildung (am Besten in der Grundschule), Bildungspolitik anzusetzen, andererseits Anreize zu setzen, dass es für Frauen interessanter und attraktiver wird, in Männerdomänen Fuß zu fassen und umgekehrt!

• Männer haben es schwer, nach einer Scheidung/Trennung das Sorgerecht zu erhalten. Es sollte allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass die weibliche Person automatisch besser geeignet ist als die männliche Person für die Kindererziehung. Es sollten Fall zu Fall – Entscheidungen getroffen werden, wo der geeignetere Mensch das Sorgerecht /Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. → drängt zudem weibliche Personen automatisch in die Rolle der Person, die rein für Haushalt und Familie zuständig ist. Mit dem gemeinsamen Sorge - /Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Das geteilte Sorgerecht hat die Normalform zu sein, sobald die Vaterschaft anerkannt oder bewiesen ist. Ab diesem Zeitpunkt müssen beide Elternteile verantwortlich für die Obsorge des Kindes sein. Gab es aber ein mindestrns erstinstanzlich entschiedenes Urteil aufgrund von Gewalt gegen Kind, ist vom Familiengericht ein alleiniges Sorgerecht entscheidbar. Ein Besuchsrecht sollte nur unter strengsten Auflagen möglich sein, die Zusammenführung von Kind und gewalttätigem Elternteil soll unter Aufsicht in eine würdevollen Rahmen stattfinden.

• Thema Vaterkarenz: hier gehören v.a. in der Privatwirtschaft Änderungen durchgesetzt! Jeder Vater, der das möchte, soll die Möglichkeit dazu bekommen. Dazu sind ebenfalls Strukturänderungen und v.a. Bewusstseinsänderungen nötig! Es ist auch wichtig davon Abstand zu nehmen, dass eine weibliche Person, die sofort in das Berufsleben zurückkehrt und die männlich Person sich um die Familie (Kinder, Haushalt) kümmert, als ‚Rabenmutter‘ zu bezeichnen → diese Stereotypisierung fällt mit Postgender weg, allerdings ist bis dahin noch viel an Arbeit zu tun Arbeitgeber muß Elternschutz jedem Elternteil gewähren, Kündigundsschutz für beide Elternteile in gleicher Länge. Eine vom Arbeitgeber verpflichtend zu gewährender Elternschutz, unmittelbar nach der Geburt für beide Elternteile Beiden Elternteilen muß die gesetzliche Möglichkeit gegen werden, dass sie gleichberechtigt und zu gleichen Teilen sowohl für die Unterbringung, die Versorgung und Erziehung verantwortlich sind. Der finanzielle Auwand und Zuschüsse müssen ebenfalls gleich teilbar sein. (In Österreich derzeit nicht geltende Gesetzeslage)

• → Gleicher Lohn für gleiche Arbeit impliziert der Postgendergedanke automatisch und viele Probleme, siehe auch oben, wären demzufolge nichtig. Weibliche Personen müssen in diese Richtung ein sehr selbstbewusstes Auftreten erlernen; dies muss in der Frühphase der Erziehung (Kindergarten, Grundschule) beginnen.

• Es kann auch nicht sein, dass heterosexuellen Paaren die Möglichkeit einer ‚Eingetragenen Partnerschaft‘ verwehrt bleibt. Genauso sollen gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit zur Eheschließung erhalten. Menschen sollen frei wählen können.

Grundsätzlich darf bei allen gesetzlichen Vorgaben bzw. Verordnungen kein geschlechtspezifischer Unterschied gemacht werden. Diese Vorgabe zur geschlechstneutralen Behandlung auch vor Gericht muss ins Gesetz bei jedem einzelnen Rechtsbereich (z.B. Familienrecht) als Verpflichtung für Exekutive und Justiz aufgenommen werden.