Initiative i2415: Kleineres BWO-Update
 Ja: 38 (79%) · Enthaltung: 7 · Nein: 10 (21%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 19.02.2013 um 13:54 Uhr · Quelltext

Antrag

Die BWO werde wie folgt angepasst:

1.) Der Begriff »„Ja“-Stimmen-Anteil« werde durch »Akzeptanzquorum« ersetzt.


2.) In §1 werde der Text wie folgt angepasst:

Alter Text

(1) Diese Bundeswahlordnung gilt für alle Wahlen auf Bundesebene. (2) Für Wahlen auf Landesebene und auf darunter liegenden Verwaltungsebenen können die Landesorganisationen durch eigene Landeswahlordnungen abweichende Regelungen treffen. In Ermangelung abweichender Regelungen gilt diese Bundeswahlordnung sinngemäß (also mit entsprechender Wortanpassung) auch auf Landesebene und auf darunter liegenden Verwaltungsebenen.

Neuer Text

(1) Diese Bundeswahlordnung gilt für innerparteiliche Wahlen aller Ebenen und Gliederungen der Piratenpartei Österreichs. (2) Diese Bundeswahlordnung gilt sinngemäß (also mit entsprechender Wortanpassung) auf Landesebene und auf darunter liegenden Ebenen. Die Landesorganisationen können durch eigene Landeswahlordnungen ergänzende Regelungen treffen, sofern diese der Bundeswahlordnung nicht widersprechen.


3.) In §2c (3) werde der Text wie folgt ergänzt:

(3) Es werden die Plätze blockweise gewählt. Zuerst werden die Plätze 1–4 gewählt, dann die Plätze 5–8, dann die Plätze 9–12, zuletzt die Plätze 13+. Kandidaten geben bei der Kandidatur an, für welchen Block sie kandidieren wollen; eine Spontankandidatur in darunter liegenden Blöcken ist jedenfalls möglich (etwa, wenn jemand in seinem Wunschblock nicht gewählt wird). Die Mitgliederversammlung kann beschließen, Blöcke für die Wahl zusammenzulegen (also etwa die Plätze 9+ oder die Plätze 5+ in einem Block zu wählen). Wahlen für Plätze mit unterschiedlichen Akzeptanzquoren müssen jedenfalls getrennt abgehalten werden.

Begründung

Dieser Antrag ist ein Update der BWO auf Basis der Erfahrungen von der BGV 2012-02 und der BGV 2013-01. Er tut mehrere Dinge:

  • Er gestattet die Zusammenlegung von Blöcken für die Wahllistenerstellung – das haben wir ja auf der BGV 2013-01 auch schon einfach so gemacht.
  • Er vereinheitlicht die Gültigkeit der BWO auf darunter liegenden Ebenen. Wir sind mittlerweile groß und erfahren genug, um auf allen Ebenen mit Schulze arbeiten zu können.

(Ein weiterer Antrag zur Vereinfachung des Wahlverfahrens selbst folgt noch.)