In der Liquid-Democracy-Ordnung werde §4(4) wie folgt geändert:
Alter Text
(4) Sofern in der jeweiligen Landes-Liquid-Democracy-Ordnung keine abweichende Regelung getroffen wird, verfügt die Gliederung jeder Landesorganisation sowie alle darunter liegenden Gliederungen über genau einen Themenbereich „Hauptbereich“, in welchem alle in diesem Dokument definierten Regelwerke zur Verfügung stehen.
Neuer Text
(4) Sofern in der jeweiligen Landes-Liquid-Democracy-Ordnung keine abweichende Regelung getroffen wird, verfügt die Gliederung jeder Landesorganisation sowie alle darunter liegenden Gliederungen über genau einen Themenbereich „Hauptbereich“. '''Sofern in der jeweiligen Landes-Liquid-Democracy-Ordnung keine abweichende Regelung getroffen wird, stehen in der Gliederung der Landesorganisation sowie allen darunter liegenden Gliederungen in den jeweils thematisch passenden Themenbereichen die Regelwerke
- Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen)
- Unverbindliches Meinungsbild (5–6 Tage)
- Unverbindliches Meinungsbild (30–40 Minuten)
- Umfrage (kurze Diskussion, lange Abstimmung)
- Parteiprogrammantrag direkt
- Parteiprogrammantrag zur Mitgliederversammlung
- Geschäftsordnungsänderung direkt
- Geschäftsordnungsänderung zur Mitgliederversammlung
- sonstiger direkter Beschluss
- sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung
- Misstrauensantrag direkt
- Antrag an den LV (dieser nur in der Gliederung der Landesorganisation selbst) zur Verfügung.'''
Begründung
Anlassfall ist https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1970.html – nach dieser Änderung gibt es jetzt in fünf Ländergliederungen (alle, in denen es nur „Hauptbereich“ als Themenbereich gibt) das Regelwerk „Antrag an den LV“, in den vier anderen (NÖ, Salzburg, Steiermark, Wien) aber nicht.
Außerdem müsste es nach derzeitigem Wortlaut auch die Regelwerke zu Satzungsänderungen und Anträgen an Bundesorgane in den Ländergliederungen geben, was reichlich sinnlos ist.
Eine taxaktive Aufzählung ist hier also definitiv sinnvoll und nötig.