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Initiative i2184: Aussenvertretung allgemein
Ja: 4 (50%) · Enthaltung: 3 · Nein: 4 (50%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 28.01.2013 um 12:53 Uhr · Quelltext
Da es sich bei Aussenvertretungen um Personenwahlen handelt sind diese nicht im LQFB durchzuführen.
Aussenvertretungen müssen nach den Regeln der BGO §10 Abs 3 vergeben werden sofern die LGO bzw. die OGO nichts anderes vorsieht und der BGO nicht widerspricht.
Link zur BGO: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesgeschäftsordnung#.C2.A710_Arbeitsgruppen