Initiative i2184: Aussenvertretung allgemein
 Ja: 4 (50%) · Enthaltung: 3 · Nein: 4 (50%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
2(2+0)6(4+2)
 
 
Aussenvertretung Netzpolitik
Letzter Entwurf vom 28.01.2013 um 12:53 Uhr · Quelltext

Da es sich bei Aussenvertretungen um Personenwahlen handelt sind diese nicht im LQFB durchzuführen.

Aussenvertretungen müssen nach den Regeln der BGO §10 Abs 3 vergeben werden sofern die LGO bzw. die OGO nichts anderes vorsieht und der BGO nicht widerspricht.

Link zur BGO: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesgeschäftsordnung#.C2.A710_Arbeitsgruppen