Initiative i211: Bundessatzung - Streichen von § 8 (2) - Streichen von Quoren für BGV Beschlussfähigkeit
 Ja: 29 (59%) · Enthaltung: 5 · Nein: 20 (41%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 14.08.2012 um 18:50 Uhr · Quelltext

In der Bundessatzung soll in § 8 Absatz (2) gestrichen werden:

Alter Text

(2) Sie ist beschlussfähig, wenn und solange zumindest 10% der Stimmberechtigten anwesend sind, und ist nach einstündigem Zuwarten bei Anwesenheit von zumindest 5% der Stimmberechtigten und eines BGF-Mitglieds jedenfalls beschlussfähig. Entschuldigte Stimmberechtigte gelten zur Erreichung der Beschlussfähigkeit als anwesend.

Begründung

Langfristig werden wir nicht dazu in der Lage sein Quoren - insbesondere in dieser Höhe - zu erreichen. Wir sollten sie daher rechtzeitig - also jetzt - senken oder streichen.