Initiative i2057: BGO § 2.1 Mitgliedschaft: E-Mail-Adresse angeben
 Ja: 57 (77%) · Enthaltung: 3 · Nein: 17 (23%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 20.01.2013 um 20:26 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Der Wortlaut in BGO §2 Mitgliedschaft werde wie folgt geändert:

Alter Text

(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Geschlecht, Anschrift sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.

Neuer Text

(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Anschrift sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.

Begründung

Wir sind die Online-Partei – da sollten wir unsere Mitglieder auch online erreichen können …

Antworten auf Anregungen

  • Geschlecht streichen: Bei der anderen Initiative, die gerade zu Ende ging, wurde das eben vermischt, was einige kritisiert haben. Bitte diesmal separat behandeln. ;)