Initiative i2008: Gründung von Unterorganisationen auf GV der übergeordneten Organisation
 Ja: 27 (64%) · Enthaltung: 13 · Nein: 15 (36%) · Nicht angenommen (Rang 4)
Letzter Entwurf vom 18.01.2013 um 11:07 Uhr · Quelltext

Antrag

Die BGV möge folgenden Beschluss fassen:

§9 der Bundesgeschäftsordnung, Abs. 1

Alter Text

(1) Zur Gründung einer LO sind mindestens fünf Mitglieder nötig, die sich der LO für mindestens ein Jahr fest zuschreiben. Die Gründer haben eine Gründungsveranstaltung anzukündigen und abzuhalten, bei der ein aus drei Mitgliedern bestehender Interimsvorstand zu wählen ist. Die BO ist in den Gründungsprozess einzubinden, sie muss potentielle Mitglieder der LO über die geplante Gründungsveranstaltung informieren. Die Gründung ist protokollarisch festzuhalten und der BGF oder BGV zu übermitteln. Die LO gilt erst mit der schriftlichen Bestätigung der BGF oder BGV als offiziell gegründet. Binnen sechs Monaten muss eine LGV abgehalten werden.

soll durch folgenden ersetzt werden:

Neuer Text

(1) Zur Gründung einer LO oder anderen Unterorganisation sind mindestens fünf Mitglieder nötig, die seit mindestens drei Monaten Mitglied der Piratenpartei Österreichs sind und sich dieser zu gründenden Unterorganisation für mindestens ein Jahr fest zuschreiben. Die Gründung einer Unterorganisation erfolgt immer durch Beschluss der übergeordneten Mitgliederversammlung – im Falle der Landesorganisationen ist dies die BGV. Auf dieser übergeordneten Mitgliederversammlung wird ein interimistischer Vorstand aus drei Mitgliedern für die Unterorganisation gewählt, deren Aufgabe der Aufbau der Unterorganisation und die Abhaltung einer statutenkonformen Generalversammlung binnen sechs Monaten ist. Eine LO hat das Recht, ab dem Zeitpunkt des positiven Beschlusses auf der BGV einen interimistischen Abgesandten zum Länderrat zu bestimmen.

Begründung

Bei LO-Gründungen fehlte mMn oft der Kontakt zur Basis der Gesamtpartei, daher sollte eine Unterorganisation nur gegründet werden, wenn ausreichend Mitglieder mit Verbindung zur übergeordneten Organisation vorhanden sind. Die Gründung auf der Mitgliederversammlung soll zumindest sicherstellen, dass man die Gründer der neuen Unterorganisation einmal gesehen hat. @Länderrat: Formalisierung der bisherigen Praxis.

Mit dieser Regelung wird die Hürde für die Gründung einer LO oder Unterorganisation erhöht, aber diese Organe nicht abgeschafft.

Bis zur formalen Gründung können zu gründende UO einer Region ja das Crew-Konzept https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1956.html anwenden.