Initiative i1992: Anhebung des Akzeptanzquorums für Listenwahlen auf 50%
 Ja: 37 (90%) · Enthaltung: 7 · Nein: 4 (10%) · Angenommen
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25(10+15)13(12+1)
 
 
Nicht vorhandene Listen erstellen
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24(18+6)2(2+0)
 
 
Landeslisten: Akzeptanz-Bestätigung durch BGV (detaillierter geregelt)
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31(16+15)5(4+1)
 
 
Landeslisten: Akzeptanz-Bestätigung durch BGV
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24(15+9)13(8+5)
 
 
Alle Listenwahlen zur NRW auf BGVen
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35(19+16)5(5+0)
 
 
Beibehaltung Status Quo!
Letzter Entwurf vom 17.01.2013 um 10:53 Uhr · Quelltext

Ich beantrage die Bundeswahlordnung in §2.c wie folgt zu ändern und den geänderten Passus sofort anzuwenden:

Alter Text

(2) Kandidaten, bei denen der „Ja“-Stimmen-Anteil aus der ersten Wahlrunde weniger als 33.3% beträgt, werden nicht zur zweiten Wahlrunde zugelassen.

Neuer Text

(2) Kandidaten, bei denen der „Ja“-Stimmen-Anteil aus der ersten Wahlrunde weniger als 50% beträgt, werden nicht zur zweiten Wahlrunde zugelassen.

Begründung

Die 33.3% sind äußerst niedrig und meiner Meinung nach zu niedrig angesetzt. Die 33.3% wurden als Kompromiss eingeführt, da man Angst hatte, dass die Listen sonst sehr leer bleiben würden. Es hat sich bei den bisherigen Listenwahlen (in den Ländern) gezeigt, dass alle Kandidaten deutlich über 50% erreicht haben. Weiters geht es auch um die Einheitlichkeit – in §2.a und §2.b sind 50% erforderlich.