Initiative i1872: Stimmrecht für alle zahlenden Piraten bei Mitgliederversammlungen (nicht in LQFB)
 Ja: 28 (60%) · Enthaltung: 8 · Nein: 19 (40%) · Nicht angenommen (Rang 1)
Diese Initiative
 
 
28(14+14)18(10+8)
 
 
Mitbestimmung nur bundesweit und in Ländern/Orten mit Bezug
Diese Initiative
 
 
34(14+20)13(11+2)
 
 
Stimmrecht für alle zahlenden Piraten
Diese Initiative
 
 
27(13+14)22(14+8)
 
 
status quo sol bleiben
Letzter Entwurf vom 07.01.2013 um 14:39 Uhr · Quelltext

Die Satzung möge in §3 (2) wie folgt geändert werden:

Alter Text

... Sie haben Stimmrecht in der Bundesgeneralversammlung (BGV), dem Landesparteitag (LPT) der Landesorganisation (LO), welcher sie sich ggf. zuordnen, und den entsprechenden Wahlversammlungen und Generalversammlungen untergelagerter Ebenen. ...

Neuer Text

... Sie haben Stimmrecht bei allen Wahlversammlungen und Generalversammlungen. ...
 

Außerdem möge aus der Satzung §3 (6) gestrichen werden:

Alter Text

“Bei Wechsel der LO, Wahlkörper etc. wird das aktive Wahlrecht auf dieser und untergeordneten Ebenen für 3 Monate ausgesetzt. Das passive Wahlrecht kann voll ausgeübt werden.“

Begründung

Ohne LDO, da es die Befürchtung gibt mit Delegationen die "wo anders gesammelt" werden dann in einem Ort etwas bestimmt werden kann.

Daher würde ich vorerst diese überregionale Mitbestimmung per LDO ausnehmen.