Initiative i1835: Kennzeichnungspflicht für Polizei
 Ja: 77 (91%) · Enthaltung: 1 · Nein: 8 (9%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 05.01.2013 um 22:20 Uhr · Quelltext

Der folgende Text möge an passender Stelle (z. B. unter der genannten Überschrift und Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Themenbereich

Inneres und Justiz

Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln. Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

Begründung

Wikipedia: Kennzeichnungspflicht für Polizisten

"Befürworter der Kennzeichnungspflicht führen an, dass die Aufklärung von unrechtmäßiger Gewalt durch Polizeikräfte durch eine individuelle Kennzeichnung erleichtert werde. Dadurch werde auch Gewalt vorgebeugt und das Vertrauen in die Polizei gestärkt. Die Kennzeichnungspflicht zählt zu den Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten/Hamburger Signal, die sich nach den Ereignissen im Hamburger Kessel als Berufsverband gegründet hatte. Zu den Gegnern der Kennzeichnungspflicht gehören in Deutschland unter anderem die Gewerkschaft der Polizei und die Deutsche Polizeigewerkschaft. Die GdP spricht von einem „Kontrollwahn gegen die Polizisten“ Die Deutsche Polizeigewerkschaft befürchtet eine Zunahme von „willkürlichen Vorwürfen“ gegen Polizeibeamte. In keinem europäischen Land, das eine Kennzeichnungspflicht eingeführt hat, wurde allerdings seitdem ein nennenswerter Anstieg solcher Anschuldigungen verzeichnet."

ris

Derzeit ist eine Bekanntgabe der Dienstnummer auf Verlangen jeder von der Amtshandlung betroffenen Person durchzuführen, jedoch kann diese entfallen, wenn die "Erfüllung der Aufgabe gefährdet wäre.", siehe: §6 (1).
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Aus dem Programm der Piratenpartei Deutschland kopiert: https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Transparenz_des_Staatswesens .