Initiative i1832: Lösung von Kollisionen in Regelwerken und Programmen
Letzter Entwurf vom 05.01.2013 um 19:08 Uhr · Quelltext

Einleitung

zum §8 der LDO ist folgender Punkt hinzuzufügen:

Text

Liquid Democracy Ordnung

Hinzufügung eines Punktes zum §8

§8 Beschlüsse und Abstimmungen
(5) Ändert ein Abstimmungsergebnis einen Paragrafen, Absatz oder ein Thema und endet kurz danach eine weitere Abstimmung, die offensichtlich von einem Stand vor dem ersten Ergebnis ausgeht, so ist folgendes zu beachten:

  • Ändert der jüngere Antrag einen Teil der vom älteren nicht berührt wird, so werden beide verbunden.
  • Streicht einer der Anträge diesen Teil, so gilt dieser Teil als gestrichen.
  • Ändern beide Anträge den gleichen Teil, so sind diese als konkurrierende Anträge nochmals zur Abstimmung zu bringen, jedoch ohne die Diskussions- oder eingefrohrenen Phase zu absolvieren.
    Kurz im Sinne dieses Absatzes ist ein jüngerer Antrag, wenn er vor dem Abstimmungsende des älteren eingebracht wurde.

Die Absätze 5 und 6 werden jeweils um eine Nummer verschoben.

Begründung

Bis zum Abstimmungsergebnis eines Antrages bleibt das Regelwerk oder Programm in seiner ursprünglichen Form. Ein weiterer Antrag, der von diesem alten Stand ausgeht kann nun gestrichene oder geänderte Paragraphen wieder in ihre ursprüngliche Form versetzen, was natürlich dem älteren Antrag widerspricht. Dieser Antrag soll diesem Problem entgegenwirken.

Beispiel:
Beispiel Streichung: Antrag 1 streicht einen Absatz aus einem Paragraphen, Antrag 2 ersetzt in diesem Absatz das Wort PPÖ durch Piraten. Derzeit würde Antrag 2 diesen Absatz wieder in Kraft treten lassen.

Beispiel Änderung durch Verbindung:
Antrag 1: Im Paragraph 9 von Der Satzung Absatz 5 wird wie folgt geändert: Der BV tritt zumindest monatlich zu Sitzungen zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn zumindest 30% seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.
Antrag 2: Im Paragraph 9 von Der Satzung Absatz 5 wird wie folgt geändert: Der BV tritt zumindest vierzehntägig zu Sitzungen zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn zumindest 40% seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.
Der Erste ändert den Sitzungsintervall auf monatlich, der zweite ändert diesen wieder zurück auf vierzehntägig.

Beispiel konkurrierend:
Antrag 1: Im Paragraph 9 von Der Satzung Absatz 5 wird wie folgt geändert: Der BV tritt zumindest monatlich zu Sitzungen zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn zumindest 30% seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.
Antrag 2: Im Paragraph 9 von Der Satzung Absatz 5 wird wie folgt geändert: Der BV tritt zumindest dreiwöchentlich zu Sitzungen zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn zumindest 30% seiner Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.

Die Konkurrenz beider Anträge wird übersehen derzeit würde dies zu dreiwöchentlich abgeändert werden.