Initiative i1812: Streichung der LGV Quoren
 Ja: 44 (81%) · Enthaltung: 5 · Nein: 10 (19%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 04.01.2013 um 15:41 Uhr · Quelltext

Die Bundessatzung soll in § 13 wie folgt geändert werden:

Alter Text

(5) Die LGV hat auf Landesebene übertragen die Kompetenzen der BGV nach § 8. Abs. 4 und entscheidet über die Landes-GO mit Mehrheit von mindestens 60%. Er ist beschlussfähig, wenn und solange zumindest 20% der Stimmberechtigten anwesend sind, und ist nach einstündigem Zuwarten bei Anwesenheit von zumindest 12.5% der Stimmberechtigten und eines LV-Mitglieds jedenfalls beschlussfähig.

Neuer Text

(5) Der LGV hat auf Landesebene übertragen die Kompetenzen der BGV nach § 8. Abs. 4 und entscheidet über die Landes-GO mit Mehrheit von mindestens 60%.

Begründung

Langfristig werden wir nicht dazu in der Lage sein Quoren - insbesondere in dieser Höhe - zu erreichen. Wir sollten sie daher rechtzeitig - also jetzt - senken oder streichen.

Bei der letzten BGV hat einer der beiden Anträge zu den Quoren knapp keine zwei-drittel Mehrheit erhalten. Ich wollte bei der BGV Zeit sparen und habe deshalb wenig zum Antrag erklärt, sowie den zweiten Antrag zurückgezogen.

Warum ist dieser Antrag wichtig?

1. Was bringt das einstündige Zuwarten? Dass unsere Mitglieder Zeit vergeuden? Klingt nicht sinnvoll.

2. LGVen haben Fristen. Werden diese nicht eingehalten ist es ohnehin keine (ordentliche) LGV. Die Antragsliste für eine LGV ist geschlossen. Wenn wir fürchten dass eine LGV sich versammeln könnte und irgendwas beschließen könnte, dann sollten wir dort ansetzen, dass die Antragsliste nicht mehr geöffnet werden kann. Eine solche Änderung würde ich befürworten - die vorhandene Regelung macht jedenfalls nur den Anschein dieses Problem zu lösen wie ich im folgenden Punkt beschreibe.

3. Betrachten wir die Quoren mal genauer:

Am 31.12. waren 20% bzw. 12,5%:

  • Burgenland: 1 bzw. 1 Person
  • Kärnten: 10 bzw. 7 Personen
  • NÖ: 9 bzw. 6 Personen
  • OÖ: 7 bzw. 4 Personen
  • Salzburg: 6 bzw. 4 Personen
  • Stmk: 13 bzw. 8 Personen
  • Vorarlberg: 4 bzw. 3 Personen
  • Wien: 21 bzw. 13 Personen

Die Quoren sind im Status Quo effektiv hinfällig da sie alleine von den Organmitgliedern in jedem Fall erreicht werden.

4. Die Gefahr dieser Regelung liegt natürlich darin, dass viele Mitglieder sich anmelden UND den Beitrag zahlen aber nicht zur LGV erscheinen. Um die LGVen völlig handlungsunfähig zu machen genügen dafür in den meisten Fällen ca. so viele wie bei der letzten jeweiligen LGV waren, dadurch halbieren sich die Quoren die erreicht werden (falls die Beteiligung bei der LGV gleich bleibt). Bei der Anmeldung der Mitgliedschaft sowie der Zahlung des Mitgliedsbeitrag wird keine Identität geprüft! D.h. da gehen auch Mehrfachanmeldungen unter falscher Identität.

5. In unserem Parteiprogramm sprechen wir uns gegen Beteiligungsquoren aus. Hier haben wir welche in unseren eigenen Statuten. Inwiefern passt das zusammen?
 

Diese Quoren-Regelung schafft also einige Probleme, löst dabei keine und macht zusätzlichen organisatorischen Aufwand.