Initiative i1806: Streichung § 4 FO
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 5% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 04.01.2013 um 03:47 Uhr · Quelltext

Antrag:

Begründung:

  • PartG 2012 § 6 ( http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Gesamtabfrage&Dokumentnummer=NOR40140604 ) regelt klar und deutlich, welche Spenden politische Parteien annehmen dürfen, und wie diese anzugeben sind.
  • Der Schutz personenbezogenern Daten potentieller Spender hat Vorrang gegenüber unserer Transparenz.
  • Die Gefahr, dass personenbezogene Daten veröffentlicht werden können, wenn wir in Zukunft die Transparenzhürde ändern, ist den potentiellen Spendern ein zu großes Risiko.
  • Wir können unseren potentiellen Spendern nicht zumuten, sich Repressalien auszusetzen, wenn sie sich politisch engagieren.
  • Der Vertrauensindex der Bürger Österreichs sieht den Rechnungshof ex aequo auf Platz Eins mit der Arbeiterkammer. Sämtliche abgefragten politischen Parteien sind unterhalb. Wenn wir uns an das Parteiengesetz 2012 halten, und der Rechnungshof in seiner Überprüfung feststellt, dass wir unsere Spenden Rechtskonform angegeben und verwendet haben, dann reicht das völlig aus.
  • Wir beschränken aktuell unser eigenes finanzelles Potential. Das können wir uns anhand unserer geringen Rücklagen ( http://www.piratenpartei.at/partei/piratenkonten/ ) nicht leisten.

Dass wir auch was unsere Finanzen betrifft so transparent wie möglich agieren wollen, ist mir bewusst, jedoch eliminiert die aktuelle Situation die für die NR-Wahl notwendigen Wahlkampfbemühungen durch beschränkung des Budgets.


Diskussion zum Thema: https://forum.piratenpartei.at/showthread.php?tid=2065


CU TOM